Bürgeraufnahme von Aaron von Prag 1356

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Am 8. Juni 1356 bestätigten Kändlein (Chändel, Mossel Grazzen witibe), ihr Sohn Jösel, Chalman und Äferll, Fridleins Sohn, stellvertretend für die gesamte jüdische Gemeinde zu Regensburg die Bürgeraufnahme Aarons von Prag (Araon) sowie seiner Hausfrau Rachel mit ihrer Familie und dem Gesinde. Ausgenommen wird ausdrücklich Israel, Männleins Eidam. Mit Willen und Wissen der Bürger bzw. des Stadtrats haben die Aussteller der Urkunde mit den Neuankömmlingen die Niederlassungsbedingungen ausgehandelt: Für zwei Jahre ließen sich Aaron und seine Angehörigen in Regensburg nieder. Dafür hatten sie jeweils zu Pfingsten eine jährliche Steuer in Höhe von 60 Gulden an die Stadt zu entrichten. Mit der Zahlung dieser Summe wurden sie von darüber hinaus gehenden Steuerleistungen und Abgaben befreit. Die jüdische Gemeinde sprach ihnen außerdem das Recht zu, die Synagoge (schul), den Friedhof und alle gemeindlichen Einrichtungen (allen den dingen die vns gemainlich an gehörent) in jedweder Weise zu nutzen (zü götlichen dingen od(er) zü werltlich(e)n).

Die Urkunde wurde sowohl mit dem Gemeindesiegel der Juden zu Regensburg als auch mit den Siegeln des Schultheißen Albrecht der Zand, des Kämmerers Chunrad Dürnsteter, des Karel des Mäller und des Judenrichters Stephan des Tündorffars beglaubigt.

Autor

Astrid Riedler-Pohlers

Rechtehinweis Beschreibung

CC BY 4.0