Kaiser Ludwig IV. bestätigt dem Zisterzienserkloster Kaisheim alle Stiftungen, Urkunden und einen Vergleich mit den Grafen von Graisbach

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Die geistlichen Gemeinschaften waren für den mittelalterlichen Menschen von zentraler Bedeutung, da sie für die Seelsorge zuständig waren. Hierfür erhielten sie zahlreiche Stiftungen, besonders von Grundbesitz. Derartige Besitzungen, auf denen die Gemeinschaften ihre wirtschaftliche Existenz aufbauten, liefen zuweilen Gefahr, Ursache für Rechtsstreitigkeiten zu werden. Die Urkunde enthält deshalb die Bestätigung der Besitzrechte des Klosters Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) an Stiftungen und des Vergleichs, der offenbar zwischen dem Kloster Kaisheim und den Grafen von Greisbach, die zu den Anhängern Ludwigs IV. (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) gehörten, erzielt wurde. Selbst dem Kaiser war es eigentlich nicht möglich, die Bitte um Bestätigung erteilter Privilegien und Güter ohne weiteres zu verweigern. Dennoch war die „confirmatio“ ein Mittel zur Legitimation, da sie dem Herrscher ermöglichte, sich als Wahrer der Gesetze in die rechtliche Nachfolge seiner Vorgänger zu stellen und zudem eine zwar einmalige, doch sehr einträgliche Gebühr zu erheben.

Autor

Roman Walch

Rechtehinweis Beschreibung

CC BY 4.0