Heinrich VII. vidimiert das Privileg der Reichsstadt Memmingen, verliehen durch Rudolf von Habsburg

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Ihre junge Autonomie war der Stadt Memmingen (kreisfreie Stadt) das höchste Gut. Erst im Januar 1286, 26 Jahre zuvor, hatte König Rudolf I. (geb. 1218, reg. 1273-1291) den Bürgern ihre ersten eigenen und all jene Stadtrechte, die auch Überlingen (Baden-Württemberg) besaß, gewährt. Doch die Memminger Autonomie stand auf tönernen Füßen und bedurfte königlicher Bestätigung, für deren Erlangung es sich lohnte, Geld zu investieren und Mühen auf sich zu nehmen. Daher schickten die Bürger Gesandte, die die Urkunde Rudolfs (oder eine beglaubigte Abschrift) mit sich führten, zu König Heinrich VII. (geb. 1278/79, reg. 1308-1313) aus dem Hause Luxemburg. Dieser befand sich jedoch in Italien auf dem Weg nach Rom, um zum Kaiser gekrönt zu werden, und hatte sich in diverse Konflikte mit den oberitalienischen Städten verstrickt. Es war also unklar, wann und ob Heinrich erneut deutsche Lande betreten würde. Die Memminger mussten also zu ihm kommen, wollten sie ihre Rechte bestätigt sehen. Rückblickend hatten sie umsichtig gehandelt: Heinrich VII. starb 16 Monate nach der Ausstellung des Vidimus bei Siena (Italien) an der Malaria.

Author

Johannes Kroh

Rights Statement Description

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