Borsche, Samuel Gottfried (Artikel aus Neue Deutsche Biographie)
Beschreibung
Borsche studierte 1785 Theologie in Halle, war dann Begleiter zweier Brüder von Langen aus Stralsund auf einer Reise durch Deutschland und trieb mit ihnen juristisch-kameralistische Studien in Erlangen. 1798 wurde er Assessor an der kurmärkischen Kammer in Berlin, ging Ende des Jahres an die Kriegs- und Domänen-Kammer in Plock (Neuostpreußen) und wurde 1801 in das General-Direktorium berufen. 1803 übernahm Borsche die Organisation des von Kurmainz an Preußen abgetretenen Gebietes von Erfurt, kurz danach wurde er Kammerdirektor der von ihm neu eingerichteten Kammer zu Heiligenstadt. In dieser Stellung wurde er Oberpräfekt, als in Auswirkung des Tilsiter Friedens Heiligenstadt zum Königreich Westfalen kam. Borsche betrieb jedoch die Rückkehr in den preußischen Dienst und erhielt in Anerkennung seiner Anhänglichkeit und Treue die Stelle eines Vizepräsidenten der pommerschen Regierung, damals in Stargard. Darauf, 1810, wurde er in das Ministerium des Innern berufen, mit dem Aufbau der Polizei beauftragt und gleichzeitig zum Staatsrat ernannt. Er war maßgebend bei der Landgemeindeordnung und dem Gendarmerie-Edikt beteiligt. Ende 1810 wurde er Direktor der Sektion für Domänen und Forsten im Ministerium der Finanzen und 1820 in den 1817 gegründeten Staatsrat berufen.
Autor
Bellée, Hans