Königlich Bayerische Staats-Schuldentilgungs-Commission: 50 Gulden von 1866
Beschreibung
Vorderseite: Ornamentrahmen, oben links Medaillon Allegorie der Musik und Malerei, oben rechts in Medaillon Allegorie der Architektur und Plastik, oben in der Mitte zwei Löwen halten das königlich bayerische Wappen (1835-1923): geviertes Schild mit Königskrone, oben links Löwe (stv. Pfalz), unten links geschrägte Linien mit Pfahl in der Mitte (stv. Schwaben), oben rechts drei Spitzen (stv. Franken), unten rechts Löwe (blaue Löwe der Grafen von Veldenz, Hinweis auf die Herkunft der Dynastie aus der Rheinpfalz), im Herzschild Rauten (Bayern); unten links und rechts zwei Bavariaköpfe in Medaillon, unten in der Mitte Rosette mit Wertzahl 50
Rückseite: in der Mitte Büste der Bavaria auf dunklem, weißradiertem Grund, in rechteckigen Medaillons mit abgerundeten Ecken rechts allegorische Gestalten der Donau und Isar, rechts des Rheins und Mains, in den vier Ecken gleiche Schilder mit der Zahl 50
Im Gegensatz zu anderen deutschen Staaten gab Bayern kein Staatspapiergeld aus, um Schulden zu sanieren. Eine Ausnahme bildet das Staatspapiergeld von 1866. Der bayerische Staat entschloss sich zur Ausgabe von Staatspapiergeld, um den Eisenbahnbau und den Krieg gegen Preußen zu finanzieren. Die bayerische Staatsregierung wurde durch Gesetz vom 4. September 1866 ermächtigt, unverzinsliche Kassenanweisungen auszugeben. Unter Aufsicht des Landtages emittierte die königliche Staatsschuldentilgungs-Kommission Stücke zu zwei, fünf und fünfzig Gulden. Diese Kassenanweisungen galten als gesetzliche Zahlungsmittel und mussten von den Staatskassen für Zahlungen angenommen werden. Auf Verlangen mussten sie in Silbergeld umgetauscht werden. Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde das Staatspapiergeld im Zuge der Währungsreform wieder eingezogen.