Brief mit eigenhändiger Unterschrift an den Stadtrat zu Coburg, eine Martin Luther und Faselius betreffende Sache ausgleichend. Aus einem Konvolut von 10 Briefen

Kunstsammlungen der Veste Coburg

Beschreibung

Im Frühjahr 1539 wurde in Coburg in einem Flusslauf ein erwürgtes Neugeborenes gefunden. Stadtpfarrer Johann Langer machte das Verbrechen zum Gegenstand einer Predigt. Unter einigen Zuhörern entstand dabei der Eindruck, Langer beschuldige den an der Heiliggeistkirche tätigen Amtskollegen Johann Fessel, seine Magd geschwängert zu haben. Darauf hin veranlasste der kurfürstliche Statthalter Hans von Schott eine Untersuchung. Obwohl hierbei die Jungfräulichkeit der Magd festgestellt wurde, hatte die Angelegenheit für eine derart große Aufmerksamkeit gesorgt, dass Luther sich zu einem Eingreifen genötigt sah. Er ließ Fessel nach Wittenberg kommen, um ihn zu der Sache zu befragen. Schließlich zeigte er überzeugt, dass Schott und der Coburger Rat unrechtmäßig gehandelt hatten. Nach einem scharfen Briefwechsel überließ Luther es Melanchthon, ein letztes Antwortschreiben an den Coburger Rat zu verfassen. In diesem weist Melanchthon darauf hin, dass Luther zu beschäftigt sei, um selbst zu antworten. Im Übrigen sei die „Zanksache“ keineswegs derart, dass „der herr doctor derhalben zu memuhen oder verunruigen“ sei. Das Schreiben endet mit der Mahnung, sich Kirchendienern gegenüber wohl zu verhalten.

Literatur

Walter Heins, Die Lutherbriefe auf der Veste Coburg, in: Coburger Heimatblätter 12 (1930), S. 99-109.

Autor

Michael Overdick

Rechtehinweis Beschreibung

RR-F