Bolzenschussapparat "Pfeiffer"

Museum Oberschönenfeld

Beschreibung

Dieses Bolzenschussgerät Kaliber 9 mm diente zum schnellen Betäuben von Tieren vor dem Schlachten. Auf der Stirn angesetzt, trieb es nach dem Auslösen einen Bolzen in das Gehirn. Seit 1933 existieren im Interesse des Tierschutzes in ganz Deutschland Vorschriften zum Betäuben von Schlachttieren: Dies konnte mit dem Bolzenschussapparat, durch Kopfschlag mit einem besonderen Hammer oder bei Hausschlachtungen ausnahmsweise mit der stumpfen Seite einer Axt geschehen. Nach 1950 wurde der Bolzenapparat auch bei Hausschlachtungen verpflichtend. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden in den Städten hochtechnisierte Schlachthöfe, wie 1900 in Augsburg. Daneben blieb die Hausschlachtung selbst gemästeter Schweine für die ländliche Bevölkerung bis in die 1960er-Jahre unverzichtbar. Schmalz und Fleisch wurden als wertvolle Lebensmittel hochgeschätzt, denn sie lieferten wichtige Energie für die schwere körperliche Arbeit. Die beste Zeit für das Schlachten war der kalte Winter wegen der längeren Haltbarkeit des Fleisches. Schlachtgut wurde innerhalb eines Tauschsystems von Gütern und Leistungen geteilt: Verwandte und Nachbarn erhielten Kesselsuppe und -fleisch oder Blut- und Leberwürste. Schlachteten sie ihr Schwein, dann gaben sie frisches Schlachtgut zurück. Ebenso erhielten z. B. die Störnäherin, Erntehilfen oder Arme etwas davon. Wer Autoritätspersonen wie dem Pfarrer und dem Lehrer Fleisch und Wurst zutragen ließ, erwartete deren Wohlwollen und gute Noten für die Kinder. Im 21. Jahrhundert ist das Töten von Tieren für die Fleischgewinnung hingegen weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwunden.