Barmherzige Schwestern vor einem Wahllokal in München, 19. Januar 1919

Stadtarchiv München

Beschreibung

1919 durften Frauen in Bayern zum ersten Mal an den Wahlen zum Landtag (12. Januar) und zur verfassungsgebenden Nationalversammlung (19. Januar) teilnehmen. Dies schloss auch Ordensangehörige mit ein, wie die hier gezeigten Barmherzigen Schwestern, die am 19. Januar auf dem Weg in ein Münchner Wahllokal waren. Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland von Aktivistinnen, wie in Bayern u.a. durch Anita Augspurg (1857–1943), gefordert. Die Forderung wurde von den Sozialdemokraten in Bayern geteilt. Kurz vor der Revolution vereinbarten die bayerischen Landtagsparteien am 2. November 1918 eine umfassende Verfassungsreform, die die Etablierung einer parlamentarischen Monarchie und die Einführung des Frauenwahlrechts vorsah. Durch den Umsturz am 7./8. November wurde diese Reform zur Makulatur. Kurt Eisner (1867–1919) stellte die rasche Einführung des Frauenwahlrechtes in seiner Proklamation des Freistaats vom 8. November in Aussicht. Als es aber an die konkrete Umsetzung für die kommenden Landtagswahlen ging, wurde im Ministerrat darüber diskutiert, ob es nicht erst für die nachfolgenden Wahlen eingeführt werden solle. Die MSPD fürchtete, dass Frauen besonders auf dem Land mehrheitlich für die Bayerische Volkspartei (BVP), die Nachfolgepartei des Zentrums in Bayern, stimmen würden. Frauen stellten immerhin 53,4 % der Wahlberechtigten. Das Frauenwahlrecht wurde dennoch eingeführt. Die Frauenstimmen und die der katholischen Geistlichkeit gingen, wie seitens der MSPD befürchtet, zu großen Teilen an die BVP.

Autor

Stefan Schnupp

Rechtehinweis Beschreibung

CC0