Des löblichen Hauß vnd Fürstenthumbs Obern vnnd Nidern Bayren Freyheiten : von ainem Regierenden Fürsten von Bayren, auff den andern, gemainem Landt gegeben, vernewt vnd bestettigt, Die auch von Kaisern vnd Königen zugelassen vnd Confirmiert sein

Staatliche Bibliothek Passau