Obwol jeder zeit wahre Forcht Gottes, vnd ein Bußfertig Leben, dessen grimmigen Zorn vnd Straff über vnsere Sünd, entweder zumiltern, oder gar abzuwenden, erfordert wird: so wil doch solches zu diesen letzten Zeyten, da sich alle Sünd, Schand vnd Laster nur heuffen, ... Dieweil dann die geschwinde Seuchen contagiosischer Kranckheiten, so fast aller Orten grassiren, ... : Decretum in Senatu, den 22. Octobr. Anno 1613.

Staatliche Bibliothek Regensburg