Nach dem[m] die Röm[m]:Kays:Mayt:[et]c. Vnser Allergnedigster Herr, eine zusammenkunfft, Jhrer, vnnd deß Heyl. Römischen Reichs sammentlichen Herren Chur Fürsten, hieher, auff den 28/18. May, geleget vnd angestellet, ... allen Burger, ... welche geraume Zimmer, Wohnungen, ... versehen, alle Zimmer für Fewer vnd anderer Gefahr verwahren, Wasser hinn vnd wider in die Häuser an gelegene orth, zur fürsorg, stellen, nichts unsauberes auff daß Pflaster vnd Gassen giessen, ... : Decretum in Senatu 10. Martij, Anno 1618.

Staatliche Bibliothek Regensburg