Medaille Kaiser Karls VII. auf das gemeinsame Reichsvikariatsgericht von 1741

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "CAROL ALB ET CAROL PHIL S R I IN PART RHEN SUEV ET FRANC IUR PROV ET CON VIC Auf Spruchband: UTRUMQ - UNUM"; Januskopf auf Postament, daran ist ein Schild mit Augsburger Pyr befestigt, neben dem Kopf ein Spruchband, darunter zu jeder Seite zwei mit Kurhut bedeckte verschlungene Buchstaben, darüber schwebt der Reichsadler mit den Wappenschilden von Bayern und der Pfalz auf der Brust. Außen Schriftkreis.

Rückseite: Aufschrift "IUDIC GEMINI VICARIAT RHEN APERT AUG VIND D 1 FEBR MDCCXLI CLAUS IBID D XX FEBR MDCCXLII"; Justitia und Condordia stehen auf Piedestal, daran Inschrift, darum ein Kreis aus neun Wappenschilden, die an einem Band befestigt sind, unten Signatur. Außen Schriftkreis.

Karl Albrecht trat 1726 die Nachfolge seines Vaters als Kurfürst von Bayern an. In der dieser Funktion akzeptierte er, im Gegensatz zu seinem Vater, nicht die weibliche Erbfolge Österreichs (Pragmatische Sanktion) für die Belange des Reichs. Er fand Unterstützung bei Kursachsen und Preußen, sowie Frankreich. Nach dem Tod Kaiser Karls VI. brach 1740 der Österreichische Erbfolgekrieg aus. In dessen Verlauf konnte Karl Albrecht erst Böhmischer König und 1742 auch Kaiser des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation werden. Allerdings verlor er dafür Bayern, das von seiner Krönung bis zu seinem Tod 1745, er starb an der Gicht, die meiste Zeit unter österreichischer Besatzung stand. Diese Medaille wurde auf das gemeinschaftliche Reichsvikariatsgericht in Augsburg 1742 ausgegeben. Verantwortlich dafür waren die beiden Reichsvikare, der Herzog von Bayern und der Pfalzgraf bei Rhein, die beide Wittelsbacher waren. Die Rückseite zeigt zudem die Wappenschilde der neun Mitglieder des Vikariatsgerichts.