Private Medaille auf die Reformen von 1848

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "VEREINIGUNG FÜR VOLKES RECHTE - FÜR VOLKES WOHL."; Geharnischter Adeliger und ein Bürger reichen sich die Hand und beschwören die Verfassung, zu ihren Füßen zerbrochene Ketten, hinter ihnen der Verfassungswürfel, darauf gekreuzte Schwerter, dahinter Fahnen und ein Fascis, darunter Signatur. Außen Schriftkreis.

Rückseite: Aufschrift "ERUNGENSCHAFT DES BAŸERISCH: VOLKES DEN 6 MÄRZ 1848. In den Kränzen: FREIE PRESSE. - POLIZEI GESETZ. - ÖFFENTL. GR. VERF. - VERB. ISRAEL. VERHLT. - MILIT- BEEIDIG. A. D. VERF. - SORGE FÜR DIE STATSD. - WAHL REFORM - VERANT. MINIST."; Sechszeilige Schrift in einem Kreis aus auch Eichenkränzen mit Schrift.

König Ludwig I. folgte 1825 seinem Vater als König von Bayern nach. Er war ein großer Kenner und Förderer der Künste. Die Verlegung der Ludwig-Maximilians-Universität von Landshut nach München 1826 sollte sich, ebenso wie der planmäßige Ausbau Münchens als langfristig erfolgreich erweisen. Einer seiner bedeutendsten wirtschaftspolitischen Erfolge war wohl die Gründung des Süddeutschen Zollvereins 1829, durch den ein größeres, von Binnenzöllen freies Wirtschaftsgebiet geschaffen wurde. Dieses wurde mit der Gründung des Deutschen Zollvereins 1833 deutlich erweitert. Innenpolitisch waren vor allem die letzten Jahre seiner Regierung, bis zu seiner Abdankung 1848, von größeren Problemen geprägt. So scheiterten viele Gesetzesvorhaben am Landtag. Im Jahr 1844 sollte es wegen einer Bierpreiserhöhung zum Aufstand in München kommen. In diesem Fall musste König Ludwig I. einlenken und den Bierpreis wieder absenken. Zu seiner Abdankung führten jedoch die Aufstände gegen seine Beziehung mit der Tänzerin Lola Montez und deren verschwenderischen Lebensstil. Nach dem Regierungsverzicht zog sich Ludwig ins Privatleben zurück und starb 1868. Diese Medaille wurde 1848 von privater Seite ausgegeben und feiert die Reformen von 1848. In diesem Fall ist der Auftraggeber dieser privaten Medaille nicht eindeutig zu ermitteln.