Heller der Reichsstadt Augsburg von 1760

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Pyr im verzierten Schild zwischen Jahreszahl.

Rückseite: Kreuz im Vierpaß.

Die Reichsstadt Augsburg war seit dem 14. Jahrhundert an der Münzprägung des Augsburger Bischofs beteiligt, hatte aber kein eigenständiges Münzrecht. Dieses erhielt die Stadt erst am 27. Mai 1521 durch Kaiser Karl V., wobei es Augsburg gestattet wurde sowohl Gold- als auch Silbermünzen zu prägen. Dieser Kupferheller aus dem Jahr 1660 stellt eine teilweise Abkehr von den traditionellen Augsburger Hellern dar. Zwar ist auf der Rückseite noch das Kreuz zu sehen, jedoch ist die Hand von der Vorderseite verdrängt, während der Pyr vom Bezeichen zum Hauptelemt aufgestiegen ist. Solche Kleinmünzen aus Kupfer waren auf den Umlauf innerhalb des Territoriums des Prägeherren beschränkt. Das bedeutet, dass mit dieser Münze nur auf den Märkten gezahlt werden konnte, die zur Reichsstadt Augsburg gehörten. Auf anderen Märkten mussten die Händler diese Augsburger Kleinmünze nicht annehmen. Anders verhielt es sich mit den überregionalen Gold- und Silbermünzen die von verschiedenen Prägeherren mit gleichem Gewicht und Feingehalt geprägt wurden, diese mussten angenommen werden.