Kupferheller der Reichsstadt Regensburg von 1794

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Gekreuzte Schlüssel, oben R, im Feld Jahreszahl, unten H.

Die Reichsstadt Regensburg stand Anfang des 15. Jahrhunderts vor einem Dilemma. Als Reichsstadt unterstand sie dem Kaiser, war aber vollkommen vom Herzogtum Bayern eingeschlossen, so dass de facto große Macht vom Herzog von Bayern ausging. Erschwerend kam hinzu, dass die Stadt Regensburg nahezu zahlungsunfähig war. In dieser angespannten Situation erwarb man 1512 das Münzrecht für Goldmünzen, nachdem man bereits 1510 mit der Prägung von Münzen nach bayerischem Vorbild begonnen hatte. Nochmals erweitert wurde das Münzrecht 1547. Ab diesem Zeitpunkt durfte Regensburg alle Nominale prägen, die konform zur Reichsmünzordnung waren. Die Hellerprägung war jedoch im späten 18. Jahrhundert nicht reichsweit geregelt, da solche Kleinmünzen in ihrer Gültigkeit auf das jeweilige Territorium des Landesherren beschränkt waren. Das bedeutet, dass dieser einseitige Heller eigentlich auf das Gebiet der Reichsstadt Regensburg beschränkt gewesen wäre, allerdings war er durch eine vertragliche Regelung mit dem Kurfürstentum Bayern auch in diesem als gültiges Zahlungsmittel anerkannt.