Die Mannlehen in Neuses, Hausen und Niederndorf gehen ins Eigentum der Familie von Tucher über, 1817

Stadtarchiv Nürnberg

Beschreibung

Nachdem der Patrizierfamilie von Tucher 1815 durch die Eintragung in die Adelsmatrikel des Königreichs Baiern der Freiherrenstand offiziell zuerkannt worden war (siehe Urkunde vom 16. April 1815), konnte auch die Umwandlung des früheren Lehensbesitzes in Familieneigentum erfolgen. Durch die Vorgänge der Säkularisation und der Mediatisierung, in deren Folge nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs auch die Reichsstadt Nürnberg im Königreich Bayern aufging, war der bayerische König neuer Lehensherr der Tucher. Um die Ebenbürtigkeit der Familie von Tucher besitzrechtlich anzuerkennen, übereignete König Maximilian I. Joseph von Baiern (Kg. von 1799–1825) am 4. Dezember 1817 seinem „Lehenmann“ Carl Friedrich von Tucher (1764–1824) als Familiensenior und den übrigen „Lehens-Interessenten“, d.h. allen von der Änderung betroffenen Familienmitgliedern, ihre ehemals Bambergischen Mannlehen: ein Gut in Neuses (bei Roßtal, Lkrs. Fürth), zwei Güter und drei Sölden [= kleine Bauernhäuser mit wenig Ackerland] in Hausen (heute Lkrs. Forchheim) und zwei Güter sowie zwei Sölden und ein Morgen [= Flächenmaß; ein bayerischer Morgen entsprach ca. 1/3 Hektar] Wald zu Niederndorf (heute OT von Herzogenaurach, Lkrs. Erlangen-Höchstadt). Für diesen Vorgang war jährlich ein Bodenzins von 34 fl [= Gulden] und 48 ¾ x [= Kreuzer] an die bayerischen Rentämter Cadolzburg und Erlangen abzuführen. Die Urkunde weist durch die Verteilung des geschmolzenen Siegelwachses einen Kriegsschaden auf.

Autor

Antonia Landois