Die Nürnberger Patrizierfamilie von Tucher wird in die Freiherrenklasse aufgenommen, 1815

Stadtarchiv Nürnberg

Beschreibung

Mit der Verleihung dieses Freiherrendiploms an [Jakob] Gottlieb Friedrich Tucher (1780–1832) als Vertreter der Älteren Linie des Geschlechts und Friedrich Wilhelm Carl Tucher (1736–1817) als Vertreter der Jüngeren Linie sowie an deren jeweilige Nachkommen bestätigte König Maximilian I. Joseph von Baiern am 16. April 1815 sowohl die Aufnahme des Gesamtgeschlechts in die Freiherrenklasse des Königreichs als auch das Recht auf die Weiterführung des bekannten Wappens. Der Urkundentext führt aus, dass die beiden Familienvertreter und ihre Vorfahren unter anderem auf den „adelichen Gütern“ in Simmelsdorf (Lkrs. Nürnberger Land), Winterstein (Lkrs. Nürnberger Land), Morschreuth (Lkrs. Forchheim), Großengsee (Lkrs. Nürnberger Land), Maiach (Stadtteil von Nürnberg) und Behringersdorf (Lkrs. Nürnberger Land) gesessen seien. Zudem habe die Familie „durch Ehrenstellen und reiche Stiftungen“ in Nürnberg „ein rühmliches Angedenken begründet“. Auch liege ein „der Menschen Gedenken überschreitender Adel“ vor, da die Familie Teil der Reichsritterschaft sei und „sich auch seit geraumer Zeit des Ehrentitels der Freyherren“ bediene. Damit wurde die seit dem 14. Jahrhundert bestehende Zugehörigkeit der Familie Tucher zur patrizischen Führungsschicht der Reichstadt Nürnberg nach ihrem Übergang an Bayern offiziell besiegelt und die Gleichrangigkeit mit dem Adel konfirmiert. Entsprechend verfuhr das Königreich mit allen alten patrizischen Familien Nürnbergs, die noch blühten.

Author

Antonia Landois