Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,2. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4[, Abth. 2]
- Bayerische Staatsbibliothek
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10621885-2
- Signatur: Bavar. 4641 q-3,4,2
- Identifikator: BV004881858
- Dollmann, Carl Friedrich von
- Dollmann, Carl Friedrich von
- Palm & Enke [Verlag]
- 1868
- Erlangen
- NoC-NC
[...] auch Aus länder im In oder im Auslande Art 10 und 12 1 Alſo auch ein Beamter ſelbſt nicht aber eine Behörde als ſolche Kaum der Bemerkung bedarf es daß es völlig [...]
[...] fixirten und auch bei Ab faſſung des Entw I feſtgehaltenen Begriffe ein öffentlicher Staats Beamter Jeder ſei dem die Verwaltung irgend eines Zweiges der öffent tichen Gewalt zu ſeiner eigenen [...]
[...] weßhalb denn eine ſtrafbare Widerſetzung auch an Perſo nen begangen werden kann welche ein Beamter bei Vornahme einer Voll zugshandlung zur Beihilfe zugezogen hat Umfang und Gränzen eines ſolchen [...]
[...] der Erwähnung bedarf es daß dieſer Charakter ſolchen Verfüg ungen nicht zukommt welche ein Beamter nicht in ſeiner amtlichen Eigen ſchaft ſondern als bloße Privatperſon oder welche die Verwaltungen [...]
Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,2. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4[, Abth. 2]
- Bayerische Staatsbibliothek
- Signatur: Bavar. 652 c-3,4,2
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10372763-1
- Identifikator: BV004881858
- Dollmann, Carl Friedrich von
- Dollmann, Carl Friedrich von
- Palm & Enke [Verlag]
- 1868
- Erlangen
- NoC-NC
[...] auch Aus länder im In oder im Auslande Art 10 und 12 1 Alſo auch ein Beamter ſelbſt nicht aber eine Behörde als ſolche Kaum der Bemerkung bedarf es daß es völlig [...]
[...] fixirten und auch bei Ab faſſung des Entw I feſtgehaltenen Begriffe ein öffentlicher Staats Beamter Jeder ſei dem die Verwaltung irgend eines Zweiges der öffent tichen Gewalt zu ſeiner eigenen [...]
[...] weßhalb denn eine ſtrafbare Widerſetzung auch an Perſo nen begangen werden kann welche ein Beamter bei Vornahme einer Voll zugshandlung zur Beihilfe zugezogen hat Umfang und Gränzen eines ſolchen [...]
[...] der Erwähnung bedarf es daß dieſer Charakter ſolchen Verfüg ungen nicht zukommt welche ein Beamter nicht in ſeiner amtlichen Eigen ſchaft ſondern als bloße Privatperſon oder welche die Verwaltungen [...]
Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,1. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4, Abth. 1
- Bayerische Staatsbibliothek
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10372762-6
- Identifikator: BV013519254
- Signatur: Bavar. 652 c-3,4,1
- Dollmann, Carl Friedrich von
- Dollmann, Carl Friedrich von
- Palm & Enke [Verlag]
- 1868
- Erlangen
- NoC-NC
[...] gerichtlicher Beiſtand zunächſt der Motive I S 212 Der Verluſt des Gehaltes welchen ein Beamter durch ſeine Verurtheilung erleidet wirkt auch auf deſſen Hinterlaſſene ſoferne dieſe ihrer Penſionsanſprüche [...]
[...] Befehl zur Begehung einer ſtrafbaren Handlung macht den Thäter nicht ſtraflos Hat jedoch ein Beamter oder öffentlicher Diener innerhalb ſei nes Geſchäftskreiſes und in der gehörigen Form ſeinem dienſtlich [...]
Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,1. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4, Abth. 1
- Bayerische Staatsbibliothek
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10621884-7
- Identifikator: BV013519254
- Signatur: Bavar. 4641 q-3,4,1
- Dollmann, Carl Friedrich von
- Dollmann, Carl Friedrich von
- Palm & Enke [Verlag]
- 1868
- Erlangen
- NoC-NC
[...] gerichtlicher Beiſtand zunächſt der Motive I S 212 Der Verluſt des Gehaltes welchen ein Beamter durch ſeine Verurtheilung erleidet wirkt auch auf deſſen Hinterlaſſene ſoferne dieſe ihrer Penſionsanſprüche [...]
[...] Befehl zur Begehung einer ſtrafbaren Handlung macht den Thäter nicht ſtraflos Hat jedoch ein Beamter oder öffentlicher Diener innerhalb ſei nes Geſchäftskreiſes und in der gehörigen Form ſeinem dienſtlich [...]