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Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,2. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4[, Abth. 2]
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10621885-2
  • Signatur: Bavar. 4641 q-3,4,2
  • Identifikator: BV004881858
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Palm & Enke [Verlag]
  • 1868
  • Erlangen
  • NoC-NC

[...] auch Aus länder im In oder im Auslande Art 10 und 12 1 Alſo auch ein Beamter ſelbſt nicht aber eine Behörde als ſolche Kaum der Bemerkung bedarf es daß es völlig [...]

[...] fixirten und auch bei Ab faſſung des Entw I feſtgehaltenen Begriffe ein öffentlicher Staats Beamter Jeder ſei dem die Verwaltung irgend eines Zweiges der öffent tichen Gewalt zu ſeiner eigenen [...]

[...] weßhalb denn eine ſtrafbare Widerſetzung auch an Perſo nen begangen werden kann welche ein Beamter bei Vornahme einer Voll zugshandlung zur Beihilfe zugezogen hat Umfang und Gränzen eines ſolchen [...]

[...] der Erwähnung bedarf es daß dieſer Charakter ſolchen Verfüg ungen nicht zukommt welche ein Beamter nicht in ſeiner amtlichen Eigen ſchaft ſondern als bloße Privatperſon oder welche die Verwaltungen [...]

[...] den amtlichen Charakter ver liert geforderte Form fehlt oder es liegt zu Tage daß ein Beamter oder Be dienſteter die an ſich in den Kreis ſeiner Befugniſſe fallende Handlung z B [...]

Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,2. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4[, Abth. 2]
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 652 c-3,4,2
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10372763-1
  • Identifikator: BV004881858
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Palm & Enke [Verlag]
  • 1868
  • Erlangen
  • NoC-NC

[...] auch Aus länder im In oder im Auslande Art 10 und 12 1 Alſo auch ein Beamter ſelbſt nicht aber eine Behörde als ſolche Kaum der Bemerkung bedarf es daß es völlig [...]

[...] fixirten und auch bei Ab faſſung des Entw I feſtgehaltenen Begriffe ein öffentlicher Staats Beamter Jeder ſei dem die Verwaltung irgend eines Zweiges der öffent tichen Gewalt zu ſeiner eigenen [...]

[...] weßhalb denn eine ſtrafbare Widerſetzung auch an Perſo nen begangen werden kann welche ein Beamter bei Vornahme einer Voll zugshandlung zur Beihilfe zugezogen hat Umfang und Gränzen eines ſolchen [...]

[...] der Erwähnung bedarf es daß dieſer Charakter ſolchen Verfüg ungen nicht zukommt welche ein Beamter nicht in ſeiner amtlichen Eigen ſchaft ſondern als bloße Privatperſon oder welche die Verwaltungen [...]

[...] den amtlichen Charakter ver liert geforderte Form fehlt oder es liegt zu Tage daß ein Beamter oder Be dienſteter die an ſich in den Kreis ſeiner Befugniſſe fallende Handlung z B [...]

Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,1. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4, Abth. 1
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10372762-6
  • Identifikator: BV013519254
  • Signatur: Bavar. 652 c-3,4,1
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Palm & Enke [Verlag]
  • 1868
  • Erlangen
  • NoC-NC

[...] gerichtlicher Beiſtand zunächſt der Motive I S 212 Der Verluſt des Gehaltes welchen ein Beamter durch ſeine Verurtheilung erleidet wirkt auch auf deſſen Hinterlaſſene ſoferne dieſe ihrer Penſionsanſprüche [...]

[...] Befehl zur Begehung einer ſtrafbaren Handlung macht den Thäter nicht ſtraflos Hat jedoch ein Beamter oder öffentlicher Diener innerhalb ſei nes Geſchäftskreiſes und in der gehörigen Form ſeinem dienſtlich [...]

[...] auch Ausſchreitungen des betreffenden Beamten vorkommen Eine Amtshandlung iſt überall anzunehmen wo ein Beamter in der äußerlich erkennbaren Abſicht Pflichten die ihm ſein Amt auflegt zu erfüllen oder [...]

Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,1. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4, Abth. 1
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10621884-7
  • Identifikator: BV013519254
  • Signatur: Bavar. 4641 q-3,4,1
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Palm & Enke [Verlag]
  • 1868
  • Erlangen
  • NoC-NC

[...] gerichtlicher Beiſtand zunächſt der Motive I S 212 Der Verluſt des Gehaltes welchen ein Beamter durch ſeine Verurtheilung erleidet wirkt auch auf deſſen Hinterlaſſene ſoferne dieſe ihrer Penſionsanſprüche [...]

[...] Befehl zur Begehung einer ſtrafbaren Handlung macht den Thäter nicht ſtraflos Hat jedoch ein Beamter oder öffentlicher Diener innerhalb ſei nes Geſchäftskreiſes und in der gehörigen Form ſeinem dienſtlich [...]

[...] auch Ausſchreitungen des betreffenden Beamten vorkommen Eine Amtshandlung iſt überall anzunehmen wo ein Beamter in der äußerlich erkennbaren Abſicht Pflichten die ihm ſein Amt auflegt zu erfüllen oder [...]