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Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / Dritter Band
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378672-6
  • Signatur: Bavar. 2461 gu-3
  • Identifikator: BV001648851
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1833
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] Jahr über die Art wie das Geſchwor nenamt erfüllt wird ſeinen Bericht erſtatten Hat ein Beamter dem Rufe nicht Folge geleiſtet ſo ſoll er beſonders bemerkt werden Se Maj behält ſich [...]

[...] Nach den jetzigen Begriffen muß man jedoch im Zweifel den Wohnſitz da annehmen wo ein Beamter oder Angeſtellter wohnt es ſey denn er habe das Gegentheil erklärt Eine proviſoriſche An [...]

[...] und meiſtbietend nur durch öffentliche hiezu ermäch tigte Beamten verkauft werden 2 Kein öffentlicher Beamter darf hiezu ſchreiten bevor er nicht beim Rentamt des Bezirks die Erklärung gemacht hat [...]

[...] Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Verfügungen ſollen folgen dermaßen beſtraft werden 100 Franken wenn ein Beamter ohne vorherige Erklärung beim Rentamt zum Verkauf ſchreitet 25 Franken wenn dieſe Erklärung im [...]

[...] verliert 29 Der Beamte welcher einen andern vertritt dem eine Zulage als Präſident oder Beamter des öffentlichen Miniſteriums bewilligt iſt kann dieſe Zulage nur beziehen im Fall des Todes [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / Dritter Band
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 2461 gua-3
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378680-0
  • Identifikator: BV001648851
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1833
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] Jahr über die Art wie das Geschwor nenamt erfüllt wird seinen Bericht erstatten Hat eiu Beamter dem Rufe nicht Folge geleistet so soll er besonders bemerkt werden Se Maj behält sich [...]

[...] Nach den jeyigen Begriffen muß man jedoch im Zweifel den Wohnsin da annehmen wo ein Beamter oder Angestellter wohnt es scy denn er habe das Gegentheil erklärt Eine provisorische An [...]

[...] und meistbiereud nur durch öffentliche hiezu ermäch tigte Beamten verkauft werden 2 Kein öffentlicher Beamter darf hiezn schreiten bevor er nicht beim Rentamt des Bezirks die Erklärung gemacht hat [...]

[...] Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verfügungen sollen folgen dermaßen bestraft werden 1 Franken we nn ein Beamter ohne vorherige Erklärung beim Rentamt zum Werkauf schreitet 25 Franken wenn diese Erklärung im [...]

[...] verliert 29 Der Beamte welcher einen andern vertritt dem eine Zulage als Präsident oder Beamter des öffentlichen Ministeriums bewilligt ist kann diese Zulage nur beziehen im Fall des Todes [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / [6]. Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung der Pfalz ; 1. Band, erstes bis drittes Buch
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 2461 gua-6
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378683-6
  • Identifikator: BV001648854
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Neidhard [Verlag]
  • 1846
  • Speyer
  • NoC-NC

[...] sich veranlaßt znr Sicherung des Vollzuges folgende Be ftimmungen zu treffen rt t Kein Beamter oder Angestellter der Finanzverwaltung darf in Funktion treten bevor er sich nicht der vorgeschriebenen [...]

[...] und des General Advokaten auf erstatteten umständliche Bortrag beschlossen wie folgt 1 Sein gerichtlicher Beamter oder Uvtcrbeamter darf eine Reise an Unser Hoflager oder in das Ausland unternehmen noch [...]

[...] des Ministeriums und der KrelSregicrungen als SitzungSkleidung in jenen Sitzungen welchen kein Süßerer Beamter und kein Dritter beiwohnt dunkelblaue Civtlfracke mit schwarz sammtenen Kröge und den Uniformknöpfen ihres [...]

[...] als ein in Folge seiner geäußerten Wünsche und nach der Fassung seines Gesuches versetzter Beamter eine Rück nähme der allerhöchst beschlossenen Versetzung gewartigen dürfte um so mehr als Versetzungen [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / [6]. Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung der Pfalz ; 1. Band, erstes bis drittes Buch
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 2461 gu-6
  • Identifikator: BV001648854
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378675-2
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Neidhard [Verlag]
  • 1846
  • Speyer
  • NoC-NC

[...] sich veranlaßt znr Sicherung des Vollzuges folgende Be stimmungen zu treffen rt I Kein Beamter oder Angestellter der Finanzverwaltung darf in Funktion treten bevor er sich nicht der vorgeschriebenen [...]

[...] deS General Advokaten auf erstatteten umständlichen Bortrag beschlossen wie folgt 1 Lein gerichtlicher Beamter oder Unterbeamter darf eine Reise an Unser Mager oder in das Ausland unternehmen noch [...]

[...] des Ministeriums und der Kreisregierungeu als Sitzungökleidung in jenen Sitzungen welchen kein äußerer Beamter und kein Dritter beiwohnt dunkelblaue Civilfracke mit schwarz sammtenen Krügen und den Uniformknöpfen ihres [...]

[...] als ein in Folge seiner geäußerten Lünsche und nach der Fassung seines Gesuches versetzter Beamter eine Rück ahme der allerhöchst beschlossenen Versetzung gewärtigen dürfte um so mehr lö Versetzungen [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / [6]. Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung der Pfalz ; 1. Band, erstes bis drittes Buch
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb11129679-2
  • Signatur: 81.90356
  • Identifikator: BV001648854
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Neidhard [Verlag]
  • 1846
  • Speyer
  • NoC-NC

[...] man ſich veranlaßtznr Sicherung des Vollzuges folgende Be ſtimmungen zu treffen Art 1 Kein Beamter oder Angeſtellter der Finanzverwaltung darf in Funktion treten bevor er ſich nicht der vorgeſchriebenen [...]

[...] des General Advokaten auf erſtatteten umſtändlichen Vortrag beſchloſſen wie folgt 1 Kein gerichtlicher Beamter oder Unterbeamter darf eine Reiſe an Unſer Hoflager oder in das Ausland unternehmen noch [...]

[...] des Miniſteriums und der Kreisregierungen als Sitzungskleidung in jenen Sitzungen welchen kein äußerer Beamter und kein Dritter beiwohnt dunkelblaue Civilfracke mit ſchwarz ſammtenen Krägen und den Uniformknöpfen ihres [...]

[...] als ein in Folge ſeiner geäußerten Wünſche und nach der Faſſung ſeines Geſuches verſetzter Beamter eine Rück nahme der allerhöchſt beſchloſſenen Verſetzung gewärtigen dürfte um ſo mehr als Verſetzungen [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / [7]. Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung der Pfalz ; 2. Band,viertes, fünftes und sechstes Buch
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 2461 gu-7
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378676-7
  • Identifikator: BV001648855
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1846
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] der Gemeinden und Stiftungen in jedem Landkommiſſariatsbe zirke ein eigener durch die Gemeinde beſoldeter Beamter Bauſchaff ner aufgeſtellt iſt Ueber die Mitwirkung dieſer Bauſchaffner bei dem Baue und der [...]

[...] Wahl des Ausſchuſſes entweder eines von ſeinen Mitgliedern oder ein bei dieſem Büreau angeſtellter Beamter Der Ehrenpräſident verliest die Liſte der legitimirten Mitglieder der Ge neralverſammlung und die von [...]

[...] allerhöchſter Beſtimmung ge mäß ein von der Königl Regierung bezeichneter am Orte wohnender Königl Beamter als Kommiſſär beiwohnen 9 In dieſer Verſammlung hat jedes erſchienene Mitglied eine Stimme Bei [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / [7]. Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung der Pfalz ; 2. Band,viertes, fünftes und sechstes Buch
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378684-2
  • Signatur: Bavar. 2461 gua-7
  • Identifikator: BV001648855
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1846
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] der Gemeinden und Stiftungen in jedem Landkommissariatsbe zirke ein eigener durch die Gemeinde besoldeter Beamter Baufchaff ner aufgestellt ist Ueber die Mitwirkung dieser Bauschaffner bei dem Baue und der [...]

[...] Wahl des Ausschusses eütmeder eines von seinen Mitgliedern oder ein bei diesem Bureau angestellter Beamter Der Ehrenpräsident verliest die Liste der lcgitimirten Mitglieder der Ge nerawersammlung und die von [...]

[...] allerhöchster Bestimmung ge maß ein von der Königl Regierung bezeichneter am Orte wohnender Königl Beamter als Kommissär beiwohnen 9 In dieser Versammlung hat jedes erschienene Mitglied eine Stimme Bei [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / 4
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378673-1
  • Signatur: Bavar. 2461 gu-4
  • Identifikator: BV001648852
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1833
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] daselbst oder doch so nahe als möglich wohnender auch außerdem einem richterlichen Amte vorstehender Beamter ernannt werden zur summari schen Behandlung und Entscheidung in erster Instanz aller Contraventionen gegen [...]

[...] Nummer des Einschreibens entlK ten soll 2 Im Generalsecretariat eines jeden Ministeriums soll ein Beamter sein der eigentlich und besonders dazu angestellt seyn soll die Briefe anzunehmen sie zu [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / 4
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 2461 gua-4
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378681-6
  • Identifikator: BV001648852
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1833
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] daselbst oder doch so nahe als möglich wohnender auch außerdem einem richterlichen Amte vorstehender Beamter ernannt werden zur summari schen Behandlung und Entscheidung in erster Instanz aller Contraventionen gegen [...]

[...] Nummer des Emschreibens enthal ten soll 2 Im Generalsecretariat eines jeden Ministeriums soll ein Beamter seyn der eigentlich und besonders dazu angestellt seyn soll die Briefe anzunehmen sie zu [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / Fünfter Band
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 2461 gua-5
  • Identifikator: BV001648853
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378682-1
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1833
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] nicht hat einregiſtriren laſſen 42 Kein Notär Gerichtsbote Gerichtsſchreiber Sekretär oder öffent licher Beamter kann einen Akt in Kraft eines unter Privatunterſchrift oder im Auslande geſchloſſenen Akts vornehmen [...]

[...] die hiezu befugt ſind öffentlich und durch Verſteigerung verkauft werden dürfen 2 Kein öffentlicher Beamter kann zu einem öffentlichen und Verſteige rungsverkauf von beweglichen Gegenſtänden ſchreiten es ſey denn [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / 1
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378670-5
  • Identifikator: BV001648849
  • Signatur: Bavar. 2461 gu-1
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1831
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] 5sZ gen amtlicher Verrichtungen bei Strafe der Erpressung Ilebcrbauvt gilt die Regel daß kein Beamter irgend eine Gebühr oder Be Zahlung annehmen darf die sich nicht auf eine gültige Verfügung [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / Fünfter Band
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: BV001648853
  • Signatur: Bavar. 2461 gu-5
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378674-7
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1833
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] nicht hat ein regiſtriren laſſen 42 Kein Notär Gerichtsbote Gerichtsſchreiber Sekretär oder öffent licher Beamter kann einen Akt in Kraft eines unter Privatunterſchrift oder im Auslande geſchloſſenen Akts vornehmen [...]

Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns / 1
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 2461 gua-1
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10378678-8
  • Identifikator: BV001648849
  • Siebenpfeiffer, Philipp Jakob
  • Luttringhausen, N.
  • Ritter u.a. [Verlag]
  • 1831
  • Zweibrücken u.a.
  • NoC-NC

[...] 5 gen amtlicher Verrichtungen bei Strafe der Erpressung Ueberhaupt gilt die Regel daß kein Beamter irgend eine Gebühr oder Be zahlung annehmen darf die sich nicht auf eine gültige Verfügung [...]