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Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,2. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4[, Abth. 2]
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Signatur: Bavar. 652 c-3,4,2
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10372763-1
  • Identifikator: BV004881858
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Palm & Enke [Verlag]
  • 1868
  • Erlangen
  • NoC-NC

[...] Prinzip aufrecht daß die Strafe des Hüters mit der Größe des Verbrechens des Entflohenen zu ſteigern iſt weil mit der Größe dieſes Verbrechens der Abbruch den die öffentliche Gerechtigkeit [...]

[...] freie Willensbeſtimmung ernſtlich beeinträchtigender pſychologiſcher Zwang Bedrohung zu verſtehen Ob die Benöthigung eine ernſt liche ſei welcher nicht leicht widerſtanden werden konnte iſt eine quaestio facti welche der Thatrichter [...]

[...] einer vorausgegangenen Drohung vollzogene Beiſchlaf Nothzucht weder dann wenn die Drohung überall nicht ernſt gemeint oder nicht auf Erzwingung des Beiſchlafes gerichtet noch dann wenn ſie für die [...]

[...] zu werthen Aufträgen vorliegen doch vielleicht bei ſpäterem Bedarfe dienen da daſſelbe ſich durch große Reichhaltigkeit an anerkannt gediegenen Kommentaren auszeichnet und auf dieſem Gebiete dem Praktiker ein [...]

[...] hieher während andererſeits nicht gefordert wird daß die Drohung in Rückſicht auf Art und Größe des angedrohten Uebels genau ſpezialiſirt oder daß ſie ver möge ihrer Intenſität geeignet ſei [...]

Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,1. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4, Abth. 1
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10372762-6
  • Identifikator: BV013519254
  • Signatur: Bavar. 652 c-3,4,1
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Palm & Enke [Verlag]
  • 1868
  • Erlangen
  • NoC-NC

[...] theils in ſubjektiver Beziehung auf die Größe der Geſetzwidrigkeit des Willens Rück ſicht nehmen In der erſteren Hinſicht iſt die intenſive und ertenſive Größe der durch die Rechtsverletzung herbeigeführten [...]

[...] nicht Blödſinn große Dummheit und andere dergleichen Gemüths fehler dieſes Vorgeben rechtfertigen Vgl Arnold im Arch d KrR 1843 S 523 Daß der Irrthum über die Art und Größe der gedrohten [...]

[...] haben Wer der Leidenſchaft einen allgemeinen ſtrafmildernden Einfluß ein räumen wollte würde damit den Ernſt der Strafrechtspflege in der Mehr zahl der Fälle ſchwächen da den meiſten Verbrechen leidenſchaftliche [...]

[...] Uebertreters gegen die gerichtliche Verfolgung dar bieten dieſe Wirkung vielmehr nur dem unzweideutigen und ernſt lich gemeinten Verzichte beigelegt werden ſoll ſo hat das Geſetz ſelbſt Beſtimmung darüber getroffen [...]

[...] miniſter der Juſtiz treffend bemerkte in erfreulicher Weiſe die prakti ſche Probe geliefert daß auch große Geſetze auf dem Wege der Verein barung zwiſchen der Staatsregierung und den Kammern des Landtages [...]

Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,2. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4[, Abth. 2]
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10621885-2
  • Signatur: Bavar. 4641 q-3,4,2
  • Identifikator: BV004881858
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Palm & Enke [Verlag]
  • 1868
  • Erlangen
  • NoC-NC

[...] Prinzip aufrecht daß die Strafe des Hüters mit der Größe des Verbrechens des Entflohenen zu ſteigern iſt weil mit der Größe dieſes Verbrechens der Abbruch den die öffentliche Gerechtigkeit [...]

[...] freie Willensbeſtimmung ernſtlich beeinträchtigender pſychologiſcher Zwang Bedrohung zu verſtehen Ob die Benöthigung eine ernſt liche ſei welcher nicht leicht widerſtanden werden konnte iſt eine quaestio facti welche der Thatrichter [...]

[...] einer vorausgegangenen Drohung vollzogene Beiſchlaf Nothzucht weder dann wenn die Drohung überall nicht ernſt gemeint oder nicht auf Erzwingung des Beiſchlafes gerichtet noch dann wenn ſie für die [...]

[...] hieher während andererſeits nicht gefordert wird daß die Drohung in Rückſicht auf Art und Größe des angedrohten Uebels genau ſpezialiſirt oder daß ſie ver möge ihrer Intenſität geeignet ſei [...]

[...] eines und desſelben Geſchäftsherrn ſollte began gen werden können zumal wenn man erwäge welche große Anzahl von Arbeitern ſehr häufig in einem einzigen Etabliſſement beſchäftigt werde und daß Auflehnungen [...]

Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. : mit Erläuterungen / 3,4,1. Strafrecht und Strafprozeß ; Bd. 4, Abth. 1
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10621884-7
  • Identifikator: BV013519254
  • Signatur: Bavar. 4641 q-3,4,1
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Dollmann, Carl Friedrich von
  • Palm & Enke [Verlag]
  • 1868
  • Erlangen
  • NoC-NC

[...] theils in ſubjektiver Beziehung auf die Größe der Geſetzwidrigkeit des Willens Rück ſicht nehmen In der erſteren Hinſicht iſt die intenſive und ertenſive Größe der durch die Rechtsverletzung herbeigeführten [...]

[...] nicht Blödſinn große Dummheit und andere dergleichen Gemüths fehler dieſes Vorgeben rechtfertigen Vgl Arnold im Arch d KrR 1843 S 523 Daß der Irrthum über die Art und Größe der gedrohten [...]

[...] haben Wer der Leidenſchaft einen allgemeinen ſtrafmildernden Einfluß ein räumen wollte würde damit den Ernſt der Strafrechtspflege in der Mehr zahl der Fälle ſchwächen da den meiſten Verbrechen leidenſchaftliche [...]

[...] Uebertreters gegen die gerichtliche Verfolgung dar bieten dieſe Wirkung vielmehr nur dem unzweideutigen und ernſt lich gemeinten Verzichte beigelegt werden ſoll ſo hat das Geſetz ſelbſt Beſtimmung darüber getroffen [...]

[...] miniſter der Juſtiz treffend bemerkte in erfreulicher Weiſe die prakti ſche Probe geliefert daß auch große Geſetze auf dem Wege der Verein barung zwiſchen der Staatsregierung und den Kammern des Landtages [...]