[...] de Am Beginn der städtebündischen Epoche nördlich der Alpen stand der überregionale Rheinische Bund von 1254/57, dem auch Städte und Herrschaften des fränkischen Raums angehörten. In dem Rheinisch-Schwäbischen Städtebund von 1381 bis 1389 erreichte die städtische Bündnispolitik dann ihren Höhepunkt. Die rheinischen Städte wurden durch ihr Bündnis mit dem Schwäbischen Städtebund in dessen Auseinandersetzungen mit den bayerischen Herzögen verwickelt. Die überregionalen Bündnisse von 1254, 1327 und 1381 konnten die vielfältigen Interessen und die unterschiedlichen Handlungszwänge ihrer Mitglieder jedoch nicht dauerhaft zum Ausgleich bringen und fielen bereits wenige Jahre nach ihrem Entstehen auseinander. Dauerhafter waren Städtebünde und zwischenstädtische Absprachen auf regionaler Ebene wie am rheinfränkischen Mittelrhein, am Oberrhein, im Elsass und in der Wetterau. de Vorläufer 1226 118548328 Heinrich (VII.) Der Rheinische Bund von 1254/57 Vom Mittelrhein nahm im Jahr 1254 das reichsweite Bündnissystem von Städten und Fürsten seinen Ausgang, das in der traditionellen Forschung als "Rheinischer Städtebund" bezeichnet wird. Die neuere Forschung bevorzugt jedoch den Terminus "Rheinischer Bund", da an dem Bündnis zahlreiche bedeutende Reichsfürsten beteiligt waren. 119431386 Ludwig der Strenge 131817825 Iring von Würzburg 39536 Aschaffenburg 39544 Würzburg 36607 Nürnberg 27282 Regensburg 118565087 Konrads IV. 118632930 Wilhelm von Holland Auf Bundestagen in Mainz und Worms, die als Vororte fungierten, wurden grundlegende Ziele und Strukturen des Bündnisses festgelegt, so die Wahrung von Frieden und Recht, das Verbot von Pfalbürgern, der Schutz von Bauern und ein Wucherverbot. Es wurde ein innerbündisches Schiedsverfahren vereinbart, ebenso wie regelmäßige Bundestage, eine Bundessteuer, eine Bundesflotte und die Errichtung eines Bundeshauses. 118600273 Richard von Cornwall 11864811X Alfons von Kastilien Die rechtshistorische Forschung bewertet den Rheinischen Bund als reichsweites Friedens- und Verfassungsbündnis in einer Zeit mangelnder kaiserlicher Ordnungsgewalt und gleichzeitig [...]