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Die Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern und die Verfassungsedicte in ihrem gegenwärtigen Bestande : wortgetreuer Abdruck des noch geltenden ursprünglichen Textes mit Anführung der spätern Zusätze und Aenderungen
  • Die Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern und die Verfassungsedikte in ihrem gegenwärtigen Bestande
  • Staatliche Bibliothek Passau
  • Identifikator: BV002817711
  • Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb11347441-0
  • Signatur: S nv/Tib 83(4)
  • Bayern (Verfasser)
  • Pfeil, Georg
  • Brater, Carl Ludwig Theodor
  • Beck [Verlag]
  • 1872
  • Nördlingen
  • NoC-NC

[...] Verſammlung hier bey gefügten beſonderen Edictes auf die einzelnen Regierungsbezirke vertheilt Beilage X 11 Jede Klaſſe wählt in jedem Regierungsbezirke die ſie daſelbſt treffende Zahl von Abgeordneten nach der in [...]

[...] Gemeinde zugewieſen werden Art 12 Die Zahl zu wählenden Abgeordneten für jeden einzel nen Regierungsbezirk wird Ä Wahl öffentlich bekannt gemacht Art 13 Zur Vornahme der Abgeordneten Wahlen werden [...]

[...] nach dem 18fachen Betrage gilt auch von den Grundrenten in der Pfalz auf welchen Regierungsbezirk die übrigen Normen dieſes Geſetzes keine An wendbarkeit haben Art 41 Vorſtehendes Geſetz iſt [...]

[...] tauglichen Pferde auf Grund einer deßhalb vorzunehmenden Aufzeichnung derſelben vertheilt Die auf jeden Regierungsbezirk treffende Pferdezahl iſt durch die kgl Regierungen Kammern des Innern auf die Diſtrictsverwaltungsbezirke [...]

[...] werden 4h Art 3 Der nach Artikel 1 zur Aushebung kommende Bedarf wird auf die Regierungsbezirke nach Verhältniß der in denſelben befindlichen mindeſtens vier Jahre alten für den Kriegsdienſt tauglichen [...]