Lehrbuch des bayerischen Verfassungsrechts
- Bayerische Staatsbibliothek
- Signatur: Bavar. 2116 ra
- Identifikator: BV004742453
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10377321-4
- Pözl, Joseph von
- Literar.-Artist. Anst. [Verlag]
- 1851
- München
- NoC-NC
[...] aus Abweichend von gemeinem Rechte iſt noch die Curatel welche der König reſp der Reichsverweſer über die ſämmtlichen Prinzeſſinen ſolange ſie unver mählt ſind auszuüben hat Familienſtatut Tit IX [...]
[...] Heffter Fam Stat Tit II 1 3 im Falle der Reichsverweſung geht die Bewilligung vom Reichsverweſer aus Fam Stat Tit I 3 Eine nachträgliche Ratihabition kann keine rückwirkende Kraft äußern [...]
[...] Thronfolge nicht unfähig die Füh rung der Regierung geht aber auf einen Stellvertreter den Reichsverweſer über 5 2 Unter den mehreren thronfolgefähigen Agnaten ſuccedirt immer nur Einer in die [...]
[...] der Art vorliegt da tritt an die Stelle des Monarchen zur Ausübung der Regierung ein Reichsverweſer auch Regent genannt deſſen Berufung und Zuſtändigkeit durch die Verfaſſung näher beſtimmt iſt Verſchieden [...]
Lehrbuch des bayerischen Verfassungsrechts
- Bayerische Staatsbibliothek
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10377322-9
- Identifikator: BV002854233
- Signatur: Bavar. 2116 rc
- Pözl, Joseph von
- Literarisch-artistische Anst. [Verlag]
- Cotta [Verlag]
- 1860
- München
- NoC-NC
[...] aus Abweichend von gemeinem Rechte iſt noch die Curatel welche der König reſp der Reichsverweſer über die ſämmtlichen Prinzeſſinen ſolange ſie unvermählt ſind auszuüben hat Familien ſtatut Tit IX [...]
[...] zur Thronfolge nicht unfähig die Führung der Regierung geht aber auf einen Stellvertreter den Reichsverweſer über 2 Unter den mehreren thronfolgefähigen Agnaten ſuccedirt immer nur Einer in die Krone [...]
[...] folgt Familien Statut Tit II 1 3 im Falle der Reichsverweſung geht die Bewilligung vom Reichsverweſer aus Familien Statut Tit I 3 Eine nachträgliche Ratihabition kann keine rückwirkende Kraft äußern [...]
[...] der Art vorliegt da tritt an die Stelle des Monarchen zur Ausübung der Regierung ein Reichsverweſer auch Regent genannt deſſen Berufung und Zuſtändigkeit durch die Verfaſſung näher beſtimmt iſt Verſchieden [...]
Lehrbuch des bayerischen Verfassungsrechts
- Bayerische Staatsbibliothek
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10377323-5
- Signatur: Bavar. 2116 rca
- Identifikator: BV002854233
- Pözl, Joseph von
- Literarisch-artistische Anst. [Verlag]
- Cotta [Verlag]
- 1860
- München
- NoC-NC
[...] aus Abweichend von gemeinem Rechte iſt noch die Curatel welche der König reſp der Reichsverweſer über die ſämmtlichen Prinzeſſinen ſolange ſie unvermählt ſind auszuüben hat Familien ſtatut Tit IX [...]
[...] zur Thronfolge nicht unfähig die Führung der Regierung geht aber auf einen Stellvertreter den Reichsverweſer über 2 Unter den mehreren thronfolgefähigen Agnaten ſuccedirt immer nur Einer in die Krone [...]
[...] folgt Familien Statut Tit II 1 3 im Falle der Reichsverweſung geht die Bewilligung vom Reichsverweſer aus Familien Statut Tit I 3 Eine nachträgliche Ratihabition kann keine rückwirkende Kraft äußern [...]
[...] der Art vorliegt da tritt an die Stelle des Monarchen zur Ausübung der Regierung ein Reichsverweſer auch Regent genannt deſſen Berufung und Zuſtändigkeit durch die Verfaſſung näher beſtimmt iſt Verſchieden [...]
Lehrbuch des bayerischen Verfassungsrechts
- Bayerische Staatsbibliothek
- Identifikator: BV006209637
- Signatur: Bavar. 2116 rb
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10999932-7
- Pözl, Joseph von
- Cotta [Verlag]
- 1854
- München
- NoC-NC
[...] aus Abweichend von gemeinem Rechte iſt noch die Curatel welche der König reſp der Reichsverweſer über die ſämmtlichen Prinzeſſinnen ſolange ſie unver mählt ſind auszuüben hat Familienſtatut Tit IX [...]
[...] Familien Statut Tit II 1 3 im Falle der Reichsver weſung geht die Bewilligung vom Reichsverweſer aus Familien Statut Tit 1 3 Eine nachträgliche Ratihabition kann keine rückwirkende Kraft äußern [...]
[...] Thronfolge nicht un fähig die Führung der Regierung geht aber auf einen Stell vertreter den Reichsverweſer über 5 2 Unter den mehreren thronfolgefähigen Agnaten ſuccedirt immer nur Einer in die [...]
[...] der Art vorliegt da tritt an die Stelle des Monarchen zur Ausübung der Regierung ein Reichsverweſer auch Regent genannt deſſen Berufung und Zuſtändigkeit durch die Verfaſſung näher beſtimmt iſt Verſchieden [...]
Lehrbuch des bayerischen Verwaltungsrechts
- Bayerische Staatsbibliothek
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb11355430-4
- Identifikator: BV015472317
- Signatur: Bavar. 4571 o
- Pözl, Joseph von
- Literarisch-artistische Anst. [Verlag]
- 1877
- München
- NoC-NC
[...] Heffter Familien Statut Tit II 1 3 im Falle der Reichsverweſung geht die Bewilligung vom Reichsverweſer aus Familien Statut Tit I 3 Eine nachträgliche Ratihabition kann keine rückwirkende Kraft äußern [...]
[...] zur Thronfolge nicht unfähig die Führung der Regierung geht aber auf einen Stellvertreter den Reichsverweſer über 2 Unter den mehreren thronfolgefähigen Agnaten ſuccedirt immer nur Einer in die Krone [...]
[...] nicht treffen dann tritt an die Stelle des Monarchen zur Ausübung der Regierung ein Reichsverweſer auch Regent genannt deſſen Berufung und Zuſtändigkeit durch die Verfaſſung näher beſtimmt iſt Verſchieden [...]
[...] ſehen welcher der volljährigen Prinzen des Hauſes vom Vorgänger des minderjäh rigen Thronfolgers zum Reichsverweſer ernannt ſei Liegt eine ſolche Ernennung nicht vor ſo gebührt 3 die Reichsverweſung demjenigen [...]
Lehrbuch des bayerischen Verwaltungsrechts
- Bayerische Staatsbibliothek
- Identifikator: BV015472317
- Signatur: Bavar. 2116 rdc
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb11355251-0
- Pözl, Joseph von
- Literarisch-artistische Anst. [Verlag]
- 1877
- München
- NoC-NC
[...] Heffter Familien Statut Tit II 1 3 im Falle der Reichsverweſung geht die Bewilligung vom Reichsverweſer aus Familien Statut Tit I 3 Eine nachträgliche Ratihabition kann keine rückwirkende Kraft äußern [...]
[...] zur Thronfolge nicht unfähig die Führung der Regierung geht aber auf einen Stellvertreter den Reichsverweſer über 2 Unter den mehreren thronfolgefähigen Agnaten ſuccedirt immer nur Einer in die Krone [...]
[...] nicht treffen dann tritt an die Stelle des Monarchen zur Ausübung der Regierung ein Reichsverweſer auch Regent genannt deſſen Berufung und Zuſtändigkeit durch die Verfaſſung näher beſtimmt iſt Verſchieden [...]
[...] ſehen welcher der volljährigen Prinzen des Hauſes vom Vorgänger des minderjäh rigen Thronfolgers zum Reichsverweſer ernannt ſei Liegt eine ſolche Ernennung nicht vor ſo gebührt 3 die Reichsverweſung demjenigen [...]
Lehrbuch des bayerischen Verfassungsrechts
- Bayerische Staatsbibliothek
- Signatur: Bavar. 2116 rd
- Identifikator: BV006968860
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10484067-6
- Pözl, Joseph von
- Literarisch-artistische Anst. [Verlag]
- 1870
- München
- NoC-NC
[...] zur Thronfolge nicht unfähig die Führung der Regierung geht aber auf einen Stellvertreter den Reichsverweser über 2 Unter den mehreren thronfolgefähigen Agnaten fuccedirt immer nur Einer in die Krone [...]
[...] Verwandtschaftsgrades in welchem der also Berufene zum letzten Besitzer steht geht die Bewilligung vom Reichsverweser aus Familien Statut Tit I 3 Eine nachträgliche Ratihabition kann keine rückwirkende Kraft äußern [...]
[...] zu seheu welcher der volljährigen Prinzen des Hauses vom Vorgänger des minderjäh rigen zum Reichsverweser ernannt sey Liegt eine solche Ernennung nicht vor so gebührt die Reichsverwesung demjenigen Agnaten [...]
[...] und dann dem Gesammt Staatsminiflerium zur Einsicht und öffentlichen Bekanntmachung vorgelegt und dem Reichsverweser mitgetheilt Verf Urk Tit II 8 1 u 12 390 Viertes Buch folge weiter dem [...]
Bayerisches Staats-Verfassungs-Recht : als Leitfaden für akademische Vorlesungen und zum Selbstunterricht bestimmt
- Bayerische Staatsbibliothek
- Signatur: Bavar. 2116 r
- Identifikator: BV005208030
- Identifikator: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10377320-9
- Pözl, Joseph von
- Stahel [Verlag]
- 1847
- Würzburg
- NoC-NC
[...] so ist diess keine Reichsverwesung sondern einfache Substitution a 2 Die Frage wer zum Reichsverweser Regenten berufen sey erhält ihre Beantwortung wenn man dabei die ordentliche und ausserordentliche Reichsverwes [...]
[...] eventuell ist b der nächste zur Thronfolge berechtigte Agnat der g e setzlich berufene Reichsverweser Sollte dieser selbst unfähig seyn oder die Regentschaft nicht annehmen wollen so gebührt die [...]
[...] 202 während der nur die Regierung fortsetzende hiezu nicht ver bunden ist 7 Für den Reichsverweser müsste die Regentschaft verloren gehen wenn er die Fähigkeit sie zu führen nicht mehr [...]
[...] Chef seines Hauses über die Familienglieder zukommen übt während der Verhinderung des Monarchen der Reichsverweser aus Vgl Familienstatut Tit IX 1 5 203 jährlich 200 000 fl aus der Staatskasse [...]