Wilhelm, Herzog in Ober- und Niederbayern, gibt in Sachen des Pfarrlehens Wasserburg, zu dem 1432 zwischen dem Kloster Attel und der Stadt Wasserburg ein Vertrag geschlossen wurde und dessen Wortlaut noch einmal wiederholt wird, öffentlich bekannt:\[W9]\Der Herzog schlägt Johann Vogt zum Pfarrer vor. Gleichzeitig soll aber der Vertrag von 1432 grundsätzlich Bestand haben, also der Bürgermeister und Rat der Stadt den Pfarrer bestätigen (erlauben) und auch der Abt von Attel im Fall einer Untauglichkeit den Wasserburger Pfarrer absetzen können, bzw. alle Rechte an der Pfarrei haben.
- Stadtarchiv Wasserburg am Inn
- Signatur: (Alt) SAKAF1/3n
- Signatur: I2a4
- Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
- Herzog in Ober- und Niederbayern Wilhelm V.
- Abt von Attel Johann
- 21.08.1581
- "Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
- CC BY-NC-SA 4.0
[...] Wilhelm, Herzog in Ober- und Niederbayern, gibt in Sachen des Pfarrlehens Wasserburg, zu dem 1432 zwischen dem Kloster Attel und der Stadt Wasserburg ein Vertrag geschlossen wurde und dessen Wortlaut noch einmal wiederholt wird, öffentlich bekannt:\[W9]\Der Herzog schlägt Johann Vogt zum Pfarrer vor. Gleichzeitig soll aber der Vertrag von 1432 grundsätzlich Bestand haben, also der Bürgermeister und Rat der Stadt den Pfarrer bestätigen (erlauben) und auch der Abt von Attel [...]