Banknoten der Bayerischen Notenbank

Die Bayerische Notenbank zählte zu den letzten vier privaten Notenbanken, die im Kaiserreich neben der Reichsbank noch Geldscheine ausgaben: die Sächsische Bank, die Bayerische Notenbank, die Württembergische Notenbank und die Badische Bank.

Bis zur Reichsgründung 1871 existierten im Deutschen Reich 54 staatliche und private Banken, die alle in unterschiedlichen Währungen und Stückelungen Geld in Umlauf brachten. Um die Wirtschaft und den Handel im Kaiserreich zu fördern, wurde in den Jahren 1871 bis 1876 eine Vereinheitlichung des Münz- und Papiergeldwesens durchgeführt.

Für die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank bedeuteten diese grundlegenden Änderungen enorme Einschränkungen in ihrem Bankgeschäft. Deswegen entschloss sie sich zur Aufgabe des Notenprivilegs. Die bayerische Regierung wollte jedoch nicht auf die Banknotenemission verzichten und gründete am 3. August 1875 die Bayerische Notenbank. Sie arbeitete auf Basis einer Aktiengesellschaft mit enger Verbindung zur Hypo-Bank.

Laut Bankgesetz von 1875 durfte die Bayerische Notenbank bis zu einer Höhe von siebzig Millionen Mark Banknoten ausgeben. Der Notenumlauf war auf das Gebiet Bayerns beschränkt. Ein dichtes Filialnetz stellte die Versorgung mit Banknoten sicher. Neben dem Notengeschäft betätigte sich die Bayerische Notenbank im Giro- und Lombardgeschäft, stellte also Kredite bereit und förderte so die bayerische Wirtschaft.

Die NS-Regierung kündigte 1935 das Notenprivileg der privaten Notenbanken. Zum 1. Januar 1936 stellte die Bayerische Notenbank daher ihre Tätigkeit ein und ging in die Bayerische Staatsbank über.

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>> Diese Sammlung ist ein Teil des Bestandes "Papiergeld Bayerns" der Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung.