Urkunde, 1406 September 14

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Notariatsinstrument, wonach Johannes von Etsteyn, Kanonikus zu Aschaffinburg, sein Testament errichtete. Inhalt des Testaments: Zu seinen Testamentsvollstreckern ernennt er Johannes Bunning, Cellerar, Johannes von Vrffe, magister coquine des Erzbischofs von Mainz, und Johannes Wylonis, Vikar zu Aschaffinburg. Dem Erzbischof von Mainz vermacht er 1 ferto argenti. Jedem Testamentsvollstrecker und dem Notar Philmannus vermacht er für ihre Mühewaltung je 1 Gulden. Dann will er auf seinem Grab ein Epitaph oder ein gemaltes Bild für die 4 Gulden, die er an dem grossen Bett hat, auf dem er schläft und das dem Kanonikus Wigandus Flessart gehört. Er hat ferner eigene Paramente, nämlich Kasel, Albe u. a. für seine Beerdigung, die sich beim S. Andreasaltar finden, wie den Vikaren Johannes Schuppach und Conr(adus) Arene bekannt ist. Dem Henr(icus) Etsteyn, Pleban in Lengefelt, vermacht er verschiedenes Kleidungszeug. Seinem Neffen Johannes und seiner Nichte Gela vermacht er je ein Bett mit Linnenzeug. Dem Vikar Johannes Gnade vermacht er ein Bett und 1 Chormütze (cappa choralis); dem substitut Lodowicus Beckinhube 1 Chormütze. Dem Marienbild in Hesildayl vermacht er sein seidenes Chorsuperpelliz; 30 Priestern, die während 30 Tagen sein Grab besuchen, vermacht er je 5 Schilling. Seinem Küchenknecht Johannes vermacht er seine "tunica cum Barchan duplicata"; seiner Magd Gerdrudis 1 Pfund Heller über ihren Lohn; dem Johannes ebenfalls 1 Pfund. Eine Schuld von 5 Pfund Heller, die er bei Nyclaus Wentzelin in Indagine ausstehen hat, vermacht er zu seinen Exequien. Seine Kurie in Aschaffinburg und sein Brevier und eventuell vorhandene sonstige Bücher vermacht er zu den Stiftspräsenzen zur Anschaffung einer Gült für seinen Jahrtag; desgleichen sein "annus gracie". Seine restliche Habe anvertraut er seinen Testamentsvollstreckern.