Urkunde, 1394 September 3

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der öffentliche Notar Philmann Bart von Bingen (Pingwia) beurkundet: Im Jahr 1394, in der zweiten Indiktion, im fünften Jahr des Pontifikats Papst Bonifaz IX., am dritten Tag des Monats September, um die Zeit der Nona hat in der Kurie des Stiftsvikars Hermann von Weilnau (Wilnawe) in Gegenwart des Notars und der hinzugezogenen Zeugen der Stiftsvikar Johann Wiebelsbecher (Webelspechir), zwar körperlich gebrechlich, aber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein Testament errichtet. Zu seinen Testamentsvollstreckern hat er den Stiftsvikar Johann Schuppach, den Stiftssubstituten Peter Spregel sowie den Aschaffenburger Bürger Konrad zum Raben bestellt und ihnen die notwendigen Vollmachten übertragen. Danach hat er die folgenden Bestimmungen bezüglich der Verwendung seiner Hinterlassenschaft getroffen:- An den Erzbischof von Mainz geht ein Viertel Silber.- Die Präsenzen des Stifts Aschaffenburg erhalten einen Zins von 2 Pfund Heller. Davon entrichten Nikolaus Schnabel (Snabel) und seine Ehefrau Katharina 28 Schilling Heller von der Scheune [in Aschaffenburg] hinter ihrer Kelter. Als Unterpfand für diesen Zins haben sie ihren Garten am Fuß des Boxberges eingesetzt. 8 Schilling Heller bezahlt Eva, die Tochter der Isengrim, von ihrem Haus [in Aschaffenburg] in der Herstallstraße (an dem Horstal) gegenüber dem Haus Zum Riesen. Die restlichen 5 Schilling gibt der Koch und frühere Metzger Herold von seinem Weinberg [in Aschaffenburg] an dem Rodewasser (Rodenwaszer). Für diesen Zins soll man im Stift den Jahrtag des Testamentars begehen.- Seiner Vikarie im Stift Aschaffenburg hinterlässt er sein Pilgerbuch (liber viaticum).- Jedem Vikar und jedem Substituten, der am 30. Tag nach seiner Beerdigung sein Grab besucht, soll man 5 Schillinge geben, sofern die Testamentsvollstrecker dafür genügend Mittel haben.- An den neuen Altar in Hösbach (Hostebach) geht ein von ihm gekaufter neuer Kelch.- Der Pfarrer dort erhält eine Gült von 1 Malter Roggen (siligo). Diese wird von den Güter der verstorbenen Wamseler entrichtet, die gegenwärtig der Glöckner Erpelo bewirtschaftet. Diese Gült hat er um 15 Pfund Heller von Fedir gekauft. Dieser und seine Nachfolger sollen für ihn beten.- Des weiteren erhält der Pfarrer eine Gült von 0,5 Malter Hafer, die Heinrich Maser gibt.- Jedem Mitglied des Landkapitels Rodgau (Rotgawe) in Seligenstadt hinterlässt er 1 Schilling Heller, sofern dies von seiner Hinterlassenschaft bezahlt werden kann.- Außerdem erhält das Kapitel alle Schulden und Rechte des Kapitels, die bisher dem Testamentar wegen des Stifts zugestanden haben.- Jeder Testamentsvollstrecker erhält zwei eiserne Töpfe (olla erea), zwei größere Gitter (cancres maiores) und zwei eiserne Lämpchen (mortarea erea) mit ihren Dochten (wroszelis).- Seiner Verwandten Anna hinterlässt er für die ihm mehr als 15 Jahre lang geleisteten Dienste sein Hausgerät.- Außerdem erhalten Anna und sein Bruder Hermann seinen Weinberg am Schenkinberg [in Aschaffenburg].- Seine Kurie sowie die noch nicht vergebenen Weinberge [in Aschaffenburg], nämlich den Weinberg am Schenkenberg, den Weinberg am Klosterrain neben Hermann von Weilnau, den Setz genannten Weinberg sowie ein Grundstück, auf dem Mist gelagert wird, überträgt er seinen Testamentsvollstreckern, damit sie aus deren Erlös die anderen Legate besser ausführen können.Der Testamentar erklärt das vorliegende Testament zu seinem rechtsgültigen letzten Willen und widerruft alle von ihm früher erlassenen testamentarischen Verfügungen. Auf seine Bitte fertigt der Notar darüber ein Notariatsinstrument aus.