Urkunde, 1462 April 27

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Ffrederich von Wyler und Wigant Gonßraidt beurkunden, dass es in dem Streit zwischen Dechant und Kapitel zu Aschaffemburg einerseits und dem festen Philips von Wasen andererseits wegen etlicher Zehnte und Lehengüter am Godelsperge, am Pfaffemberge, am Rosemberge, an der Strudelbach, am Ziegelberge und am Beyersperge, beide Parteien zu übereingekommen seien, je zwei ihrer Freunde zu bestellen, die die Sache entscheiden, und im Falle, dass sie sich nicht einigen können, der feste Henne von Beldersheim, Conraits sel. Sohn, als "obermann" dazugenommen werden soll, nach Massgabe des inserierten "anlaiß" von 1461 November 25. Nun hätten sie beide (die Aussteller) als vom Stift und die festen Wentzel von Cleen und Dietmar von Lyderbach als von Philips von Wasen benannte "zusetze" zusammen mit dem genannten "vberman" sich der Sache angennommen, hätten sich aber, nachdem ihnen von Philips von Wasen seine Ansprüche und des Stifts Antwort schriftlich eingereicht worden waren, auf einem auf vergangenen Donnerstag zu Franckfurt anberaumten Termin nicht einig werden können. Ffrederich von Wyler und Wigant Gonßraidt seien nach Zurateziehung verschiedener gelehrter Personen geistlichen und weltlichen Standes auf Grund des angemeldeten Anspruches, der Antwort darauf und beigefügter "kuntschaft" (= wohl U 493 von 1462 März 5) zu keiner anderen Meinung gekommen, als wie folgt: nachdem das Stift den Zehnt nach Aussage der "kuntschaft" seit Menschengedenken ohne Ansprüche des Philips von Wasen und seiner Eltern innegehabt habe, entscheiden sie, getraue sich das Stift, seinen "Bessess" und die Kuntschaft durch zwei der ältesten Stiftskanoniker, die in Aschaffemburg ansässig sind, nachzuweisen, so soll Philips von Wasen sie unbehelligt lassen, und sie setzen beiden Parteien 3 Tage, jeweils im Abstand von 14 Tagen, ihre Ansprüche zu Franckfurt im Barfüsserkloster vor dem genannten "obermann" Henne von Beldersheim nachzuweisen; das Stift soll dies dem Philips von Wasen 14 Tage vorher mitteilen. Hier inseriert eine Urkunde von 1461 November 25: "Anlaiß", wonach beredet wurde, dass wegen des Streites zwischen Dechant und Kapitel zu Aschaffemburg einerseits und Philips von Wasen andererseits wegen der Forderungen, die dieser gegen das Stift wegen etlicher Zehnten und Güter, die er vom Stiftspropst zu Lehen haben sollte, dieser den Propst um die Genehmigung folgender Form der Regelung ersuchen solle: beide Parteien sollen je zwei ihrer Freunde bestellen, diese sollen am Dienstag nach Weihnachten zu Franckfurt oder Haynawe, nachdem sie die "malstede" 14 Tage vorher bekannt gegeben haben, den Streit zu regeln suchen; können sie sich nicht einigen, ist als "vbermann" der feste Henne von Beldersheim, Conraits sel. Sohn, dazuzugeben, und zu welcher Partei dieser sich stellt, deren Entscheid solle Gültigkeit haben. Gibt der Lehnsherr seine Einwilligung nicht, ist dieser "anlaiß" hinfällig.