Urkunde, 1329 Januar 20

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Heinrich genannt Bock von Königheim (Kennenkeym) und seine Ehefrau Hedwig (Hedewigis) verkaufen gemeinsam an den Dekan Arnold [Binthammer] und das gesamte Kapitel des Stifts Aschaffenburg für 15 Pfund Heller einen Zins von 1 Pfund Heller, der jedes Jahr auf ihre Kosten am 11. November (in festo beati Martini hyemalis) in Aschaffenburg zu bezahlen ist . Er gefällt von 1,25 Joch Weinberg in der Vorbrache, 1,5 Joch Weinberg an der Dienstadter (Dystader) Steige, 4 Joch Äckern gelegen vor der Röße (Rosha) und 2 Joch Ackerland (terra arabilis), nämlich 1 Joch vor Birkich (Byrkez) und 1 Joch in Dietbrunnen (Dytheburnen). Sie geloben den Käufern Gewährleistung (warandia) nach Landessitte und stellen ihnen dafür als Bürgen den Pfarrer von Königheim Kraft [During] und den Edelknecht Konrad Gebsattel (Gebesadel) von Königheim. Falls die Verkäufer die Gewährleistung verweigern, sollen die Bürgen auf Mahnung durch die Käufer solange in Miltenberg (Mildenberg) Einlager (commessaciones) halten, bis die Gewährleistung in vollem Umfang übernommen wird. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muß innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann gestellt werden. Andernfalls soll der andere Bürge in Miltenberg seiner Bürgenpflicht nachkommen. Sollten die Verkäufer oder ihre Erben den Zins nicht jedes Jahr am 11. November oder spätestens innerhalb eines Monats danach bezahlen, dann fallen die erwähnten Güter ohne jegliche Einspruchsmöglichkeit an das Stift Aschaffenburg.