Urkunde, 1346 Oktober 18

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Konrad Schwab (Swap), Kanoniker des Stifts Aschaffenburg, und Gerlach Bretträger, Bürger zu Aschaffenburg, als Vertreter des Hermann Schenk, seiner Ehefrau Mechthild (Metzin) und seiner Schwester Lipmude sowie Heinrich Faber, Vikar des Stifts Aschaffenburg, und Heinrich Ulner, Bürger zu Aschaffenburg, als Vertreter des Berthold Krämer (Cremir) und seiner Ehefrau Elisabeth (Lyse) schlichten im Auftrag des Dekans Marsilius und des Kapitels die Streitigkeiten zwischen Hermann Schenk und seiner Schwester auf der einen Seite sowie Berthold Krämer auf der anderen Seite. Es geht dabei um einen Weg durch das Haus des Hermann Schenk und seiner Schwester zum Abtritt (heymelichkeit) des Berthold Krämer, um ein Fenster und um die Ableitung des Wassers von den beiderseitigen Grundstücken. Beide Parteien haben sich verpflichtet, den Spruch der Schiedsleute bei einer Strafe von 15 Pfund Heller anzuerkennen und auszuführen. Von der Strafe fallen 5 Pfund an die Mainbrücke, 5 Pfund an die Fabrik des Stifts Aschaffenburg und 5 Pfund an die Fabrik der Stadt Aschaffenburg. Die Schiedsleute entscheiden nun, daß Berthold Krämer und seinen Erben künftig kein Wegerecht mehr durch das Haus des Hermann Schenk und seiner Schwester Lipmude zustehen soll. Dagegen soll der Weg oder die Gasse zwischen den Häusern des Berthold und des Johann (Henichen) Krämer offen bleiben und von beiden Parteien gemeinsam benutzt werden. Das stellich, das bisher der Lipmude gehörte, sprechen sie nun Berthold zu. Dagegen soll das bisherige stellich des Berthold künftig der Lipmude gehören. Berthold soll eine Tür und eine Wand in den gezzich hinter dem Haus des Hermann machen, durch die er zu seiner Grube gehen kann. Beide Parteien sollen das geszichin gemeinsam füllen und unterhalten, damit das Wasser in die gemeine Gasse fließen kann. Hermann Schenk soll das strittige Fenster zumauern und auf dieser Seite seines Hauses auch kein neues Fenster mehr ohne Erlaubnis des Berthold Krämer machen. Auf der anderen Seite des Hauses kann er dagegen nach Belieben Fenster einbauen. Wegen des Abflusses aus der Grube wird bestimmt, daß beide Parteien auf ihre Kosten einen Kanal auf dem Grundstück des Berthold anlegen sollen, über den das Wasser in die öffentliche Gasse geführt wird. Sofern Berthold später einmal näher an das Haus des Hermann bauen möchte, kann er dies tun. Doch sollen beide Parteien dann wieder einen Kanal zwischen ihnen auf ihre Kosten legen. Auch darf Berthold dabei nicht tiefer graben und unter das Fundament der Mauer fahren.