Ulreich Gswind, Stadtkämmerer von Straubing, Hanns Hainspeck, Ulreich Pucher und Albrecht Hartlieb, alle Bürger von Straubing, entscheiden im Erbstreit zwischen Anndre Schauer und Hanns dem Rötenpeck, 25.10.1440

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Ulreich Gswind, Stadtkämmerer von Straubing, Hanns Hainspeck, Ulreich Pucher und Albrecht Hartlieb, alle Bürger von Straubing, entscheiden im Erbstreit zwischen Anndre Schauer und Hanns dem Rötenpeck. Andre Schauers Frau ist die Schwester von Hanns dem Rötenpeck. Als versprochenes Heiratsgut und als Erbschaft soll diese alle Besitztümer der Familie im Burgfeld und vor den Toren der Stadt erhalten. Die darauf liegenden Gülten an das Augsburger Domkapitel bleiben bestehen. Hanns der Rötenbeck hingegen soll das Haus am Markt als freies Eigen erhalten. 1 Pfund Geld, das Andre Schauer aus dem Haus verkauft hat, soll dieser wieder Hanns dem Rötenpeck zukommen lassen. Ansprüche, die die Familie gegenüber den Leuchingers wegen 3 Äcker hat, sollen zwischen Bruder und Schwester geteilt werden.