Grundsteuerkataster München, 1855-1881

In einem Grundsteuerkataster werden alle für die Ermittlung der Grundsteuer notwendigen Daten erfasst. In Bayern brachte das Grundsteuergesetz vom 15. August 1828 die gesetzliche Basis für die zukünftige Landesvermessung. Seit 1852 wurden nicht mehr die Reallasten erfasst, sondern Daten wie Grundbesitz, Fläche, Bodenklasse und Steuersimplum. 1868 war die Vermessung des gesamten Landes abgeschlossen. Mehr als 21 Millionen Grundstücke waren auf über 20.000 Lithografiesteinen graviert und in Katasterplänen erfasst (zit. nach: Seeberger, Wie Bayern vermessen wurde, Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Band 26, S. 51 ff.).

Die Karten des Grundsteuerkatasters erschienen nach und nach zwischen 1855 und 1881. Die Altstadt Münchens zeigt hier den Stand von 1855. Durch zahlreiche Eingemeindungen erweiterte sich das Stadtgebiet in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts enorm. Auch erst später eingemeindete Orte wie Bogenhausen, Neuhausen und Schwabing sind mit enthalten. Auf den 31 Blättern des Grundsteuerkatasters wird nun der gesamte Stadtbezirk Münchens abgebildet.

>> Dieses Werk gehört zur Sammlung "Stadtpläne bayerischer Städte" der "Karten und Pläne aus dem Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek".