Spiel und Spaß?

In den Quellen finden sich Hinweise darauf, dass die Regensburger nicht nur gearbeitet und sich um die Familie gekümmert haben. So sorgten auch Spiel- und Frauenhäuser in der Stadt für Amüsement. Hin und wieder fanden Turniere statt, es gab Tänze und Fastnacht sowie kirchliche Feierlichkeiten.

Eine Ratsordnung aus dem Jahr 1397, die in das Gelbe Stadtbuch aufgenommen wurde, regelt das Spielen in der Stadt: Keinem Regensburger, weder Christen noch Juden, war es erlaubt, an Glücksspielen teilzunehmen oder selbst Spiele bei sich zu Hause zu veranstalten, bei denen man Geld, Lebensmittel oder sonstiges Gut gewinnen oder verlieren konnte. Außerdem wird nachdrücklich betont, dass nach der "Bierglocke", gemeint ist die Sperrstunde, niemand mehr in Gasthäusern sitzen oder trinken solle.

Von diesen Vorschriften gibt es einige Ausnahmen: Das Kugelschlagen auf dem Feld, Brettspiele, wie z. B. Schach, oder Kartenspiele waren ehrbaren Leuten bis zu einem Einsatz von einem Pfennig und einem Gewinn von zwölf Pfennigen pro Tag erlaubt. Für einen Regensburger Pfennig erhielt man zwei Becher bayerischen Wein, 2,5 Becher Bier, ein Pfund Schmalz oder ein Pfund Hammelfleisch. Auch rennen und schiessen auz dem armbst (Armbrust) waren gestattet. Städtischen Knechten dagegen war jegliches Spiel bei Strafe verboten. Ihnen und auch denjenigen, die die detaillierten Anweisungen übertraten, drohten Geldstrafen oder ersatzweise Haftstrafen.