Privilegien für Reichsstädte

Kaiser Ludwig der Bayer (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) gilt in der Forschung als "Städtefreund", da er durch zahlreiche Privilegien die Rechte und Rechtssicherheit der Reichs- und freien Städte bestätigte und ausweitete. Für diese so wahrgenommene "Städtefreundlichkeit" gab es allerdings auch gute Gründe: Städte waren wirtschaftliche Zentren, auf deren Finanzkraft der König angewiesen war, und deren Ressourcen ausreichten, um den umherziehenden Herrscher längere Zeit zu beherbergen und Hoftage auszurichten. Ebenso waren oder wurden sie zunehmend zu Orten der öffentlichen Meinungsbildung. Nach dem im päpstlichen Avignon (Frankreich) verhängten Interdikt von 1324 musste zusätzlich verhindert werden, dass die Städte dieses akzeptierten und sich von Ludwig lossagten. Reichsstädte trugen außerdem zur Sicherung des Landfriedens bei. Diese wirtschaftliche und politische Potenz begründet die Bedeutung der Städtepolitik als eine der Säulen der Herrschaft Ludwigs IV. Ausdruck derselben ist die Menge an Privilegien, mit denen die Städte bedacht wurden: Bestätigungen alter Privilegien, Stadtrechtsprivilegien, Markt- und Messeprivilegien, Steuer- und Zoll-, Gerichtsstands- oder Unverpfändbarkeitsprivilegien. Für die reichsunmittelbaren Städte waren diese notwendig, um ihre Autonomie und Wirtschaftskraft zu wahren oder sogar auszubauen. Beiderseitiger Nutzen machte das Privileg zu einem geeigneten Instrument königlicher Herrschaft. Die hier gezeigten Urkunden für Augsburg und Kempten sind Beispiele für die Hochphasen der Privilegienausstellung, nämlich nach der Königskrönung 1314 und nach der Rückkehr vom Romzug 1330.

Emmanuel Walz