Lex Baiuvariorum [u.a.] - BSB Clm 19415

Bayerische Staatsbibliothek

Beschreibung

Die spätestens in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts entstandene 'Lex Baiuvariorum' (Stammesrecht der Bayern), ist die bedeutendste frühbayerische Geschichtsquelle. Denn der Text des ersten bayerischen Gesetzbuches dokumentiert neben der Rechts- auch die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte des agilolfingischen Bayern. Zugleich ist die 'Lex' das älteste in Bayern verfasste lateinische Sprachdenkmal größeren Umfangs. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem Strafrecht, das überwiegend Privat- und Fiskalbußen androht, sich hingegen bei Leibes- und Lebensstrafen zurückhält. Daneben werden Staats-, Privat- und Verfahrensrecht behandelt. Welch hohen Rang das Gesetz beansprucht, zeigt der Prolog: Nach der Anrufung Christi werden die berühmtesten Gesetzgeber vorgestellt, beginnend mit Moses, dessen Name eine gelb-rote Initiale M hervorhebt. Es folgt eine Kurzfassung der abendländischen Rechtsgeschichte bis zur 'Lex Baiuvariorum' in der "alles Alte der Gesetze in Besseres" übertragen wurde. Kleines Format, bescheidene Ausstattung und eine gut lesbare karolingische Minuskel kennzeichnen dieses Exemplar als Gebrauchshandschrift gemäß der Vorschrift in Titel 2,14, wonach das Gesetzbuch bei jeder Gerichtsverhandlung vorliegen musste, damit "immer ein richtiges Urteil" gefällt würde. Die Abschrift ist in Freising im 11. Jahrhundert entstanden und gelangte später ins Kloster Tegernsee. Von dort wurde sie im Zuge der Säkularisation 1803 nach München verbracht. Seitdem gehört sie zu den Beständen der Bayerischen Staatsbibliothek. Datum: 2019

Autor

BSB, Abteilung für Handschriften und Alte Drucke

Rechtehinweis Beschreibung

CC0