Beschreibung
Mit diesem Privileg verleiht Ludwig der Bayer (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) bis auf Widerruf den Juden Nördlingens (Landkreis Donau-Ries) die Freiheit, über andere straffällig gewordene Juden der Gemeinde richten zu dürfen. Das Maß der Strafe durfte jedoch erst nach eidlicher Aussage von vier ehrenhaften Juden festgelegt werden. Zudem erteilt Ludwig die Anweisung an die Bürger Nördlingens, die Juden bei der Ausführung der Strafe nach ihrem Recht zu unterstützen und sie nicht daran zu hindern. Zu den leiblichen Bestrafungen gehören unter anderem das Augenausstechen und das Abschneiden von Gliedmaßen. Das Privileg orientiert sich an der Strafgerichtsbarkeit der jüdischen Gemeinde in Augsburg.
Autor
Gabriele Schaffner