Kaiser Ludwig der Bayer verpfändet Albrecht von Horgauergreut die Vogtei von Biburg

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Kleinere Einkäufe bezahlte Kaiser Ludwig IV. (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) oft nicht mit Bargeld, denn der Herrscher war nicht immer liquide. Dies war auch im Jahr 1345 der Fall: Ludwig hatte von dem Horgauer (Landkreis Augsburg) Landadeligen Albrecht von Greut neben anderen Diensten zwei Pferde im Wert von 50 Pfund Augsburger Pfennig erhalten. Allerdings konnte er sie „ze disen zeiten mit parschafft nicht bezalen“. Heute wäre ein Griff zur Kreditkarte geboten – damals nutzte der Kaiser die Verpfändung: Er übertrug Albrecht und seinen Erben zur Deckung der Summe die Vogteirechte über Biburg (Landkreis Kelheim), das als Lehen des Bischofs von Augsburg dem Kollegiatstift St. Moritz gehörte. Dass dies kein ungewöhnlicher Vorgang war, zeigt auch das hier verwendete Sekretsiegel. Solche Siegel wurden nur für alltägliche und relativ unbedeutende Rechtsgeschäfte genutzt. Die Adelsfamilie der Greuter profitierte dennoch lange von dieser Pfandschaft, welche sich auch noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts im Familienbesitz befunden hat.

Autor

Anton Serafin Baur

Rechtehinweis Beschreibung

CC BY 4.0