Herzogtum Braunschweig, Finanz-Collegium: Kassenschein über 1 Taler Courant von 1858

Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung

Beschreibung

Vorderseite: Links kleines Wappen des Herzogtums Braunschweig, unten Strafsatz

Rückseite: In der Mitte ein Pferd, darunter der Wahlspruch des Welfenhauses "Nunquam Retrorsum" (Niemals rückwärts)

Im Herzogtum Braunschweig wurden 1813 Depositenscheine ausgegeben, die man als Vorläufer des Papiergeldes betrachten kann. Die ersten Ausgaben von Staatspapiergeld erfolgten 1842 durch die Leihhaus-Commission, ab 1858 durch das Finanz-Collegium. Da damit aber der Bedarf an Papiergeld nicht gedeckt werden konnte, wurde 1853 die Braunschweigische Bank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet. Die Genehmigung dafür erteilte Herzog Wilhelm von Braunschweig-Wolfenbüttel (1831-1884). Ihre Aufgaben waren laut der Genehmigungsurkunde: Die Förderung des Finanzhandels, der Landwirtschaft und der Industrie. Sie erhielt das Recht zur Notenausgabe. Eine erste Emission erfolgte 1854, zwei weitere Ausgaben folgten 1856 und 1869. Die Bank verzichtete 1905 auf das Notenrecht. Im Jahr 1920 ging die Bank durch Fusion in der Deutschen Bank auf.