Deutsches Reich, Reichsbank: Banknote über 1 Million Mark von 1923

Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung

Beschreibung

Vorderseite: einfache Gestaltung, links Strafsatz, unten Siegel der Reichsbank

Rückseite: einseitig

Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 erfolgte eine Vereinheitlichung des Geldwesens. Die Mark wurde als neue Währung bestimmt. Mit Gesetz vom 14. März 1875 wurde die Errichtung der Reichsbank als zentraler Notenbank verordnet. Die Errichtung erfolgte durch die Umwandlung der Preußischen Bank. Am 1. Januar 1876 nahm die Reichsbank ihre Tätigkeit auf. Noch im Gründungsjahr gab die Reichsbank die ersten Banknoten aus. Für den Schein zu 100 Mark wurde die Gestaltung einer preußischen Banknote übernommen. Im Jahr 1879 begannen die Arbeiten an einer eigenen Notenausgabe, die ab 1884 in den Umlauf kamen. Zunächst war die Ausgabe von Reichsbanknoten auf die Werte ab 100 Mark beschränkt. Da die Reichskassenscheine den Bedarf an kleineren Werten nicht decken konnten, durfte die Reichsbank ab 1906 auch Werte zu 20 und 50 Mark emittieren. Seit 1910 waren die Reichsbanknoten gesetzliche Zahlungsmittel, vorher mussten sie nur von den Kassen der Reichsbank und der Länderbanken angenommen werden. Ab Mitte des Jahres 1922 verschlechterte sich der Wert der Mark rapide. Die Inflation zog einen enormen Bargeldbedarf nach sich, dem die Reichsbank kaum noch nachkommen konnte. Zeitweise waren neben der Reichsdruckerei über 140 weitere Druckereien mit der Herstellung der Reichsbanknoten beschäftigt. Von 1922 bis zur Stabilisierung der Mark emittierte die Reichsbank insgesamt 57 Haupttypen an Banknoten. Die Reichsbanknoten konnten hinsichtlich Papier und Druckbild nicht mehr die Qualität der Vorkriegsnoten erreichen.