Elektrische Kaffeemühle "AEG", KMU Typ E 613 605 000

Museum Oberschönenfeld

Beschreibung

Seit Anfang der 1960er-Jahre bot die Firma AEG elektrische Kaffeemühlen mit einem Kegelmahlwerk und sechsstufigem Mahlgrad an. In einem Elektrofachgeschäft in Babenhausen (Lkr. Unterallgäu) erwarb eine Frau (geb. 1934) diese Mühle für etwa 50 DM. In Relation zum monatlichen Einkommen ihres Ehemannes von rund 350 DM war dies eine hohe Investition. Die Mittel hierfür hatte sich die junge Mutter vom sogenannten Stillgeld zusammengespart, das sie seit der Geburt ihrer Tochter im März 1965 für mehrere Monate erhalten hatte. 1952 war in der Bundesrepublik das „Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter“ in Kraft getreten, das unter anderem die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit regelt. Demnach erhielten Frauen zusätzlich zum Wochengeld, solange sie stillten, ein „Stillgeld von 0,75 DM für jeden Kalendertag bis zum Ablauf der 26. Woche nach der Niederkunft“. Mit der grundlegenden Reform des Mutterschutzgesetzes im Jahr 1968 wurde das Wochengeld in Mutterschaftsgeld umbenannt und das Stillgeld entfiel.