Zehner der Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. von Bayern von 1525

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "WILH ET LVDWIC DVC BAVARIE"; Vierfeldiger bayerischer Wappenschild, darüber Jahreszahl. Außen Schriftkreis im doppelten Perlkreis.

Rückseite: Aufschrift "SI DEVS NOBISC QS CON NOS"; Der heilige Georg tötet zu Pferd einen Drachen. Außen Schriftkreis zwischen Streich- und Perlkreis.

Herzog Wilhelm IV. folgte 1508 seinem Vater nach. Er stand jedoch bis 1511 unter der Vormundschaft seines Onkels Christoph. Einer breiteren Öffentlichkeit ist er wegen seiner Landesordnung vom 23. April 1516 bekannt, in der die zulässigen Inhaltsstoffe des bayerischen Biers festgelegt wurden. In seine Herrschaftszeit fiel auch der Beginn der Reformation. Dieser stand er zunächst offen gegenüber, setzte sich jedoch ab 1521 an die Spitze einer sehr konservativen Gegenbewegung. Allerdings musste er zwischen 1514 und 1545 die Mitregierung seines Bruders Ludwig X. akzeptieren. Dieser Zehner wurde während der gemeinschaftlichen Regierung beider Brüder geprägt. Die Darstellung Georgs als Drachentöter lässt sich ansonsten kaum auf bayerischen Münzen und Medaillen der Frühen Neuzeit nachweisen.