Vierfacher Taler der Stadt Regensburg von 1595

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "MONETA REIPVBLICAE RATISBONENSIS"; Verzierter städtischer Wappenschild. Außen Kordelkreis, Schriftkreis und Perlkreis.

Rückseite: Aufschrift "RVDOLPH II IMP - AVG PF DECRETO"; Doppelköpfiger Reichsadler, darüber Krone, auf seiner Brust Reichsapfel mit Wertzahl. Außen Fadenkreis, Schriftkreis und Kordelkreis.

Die Reichsstadt Regensburg stand Anfang des 15. Jahrhunderts vor einem Dilemma. Als Reichsstadt unterstand sie dem Kaiser, war aber vollkommen vom Herzogtum Bayern eingeschlossen, so dass de facto große Macht vom Herzog von Bayern ausging. Erschwerend kam hinzu, dass die Stadt Regensburg nahezu zahlungsunfähig war. In dieser angespannten Situation erwarb man 1512 das Münzrecht für Goldmünzen, nachdem man bereits 1510 mit der Prägung von Münzen nach bayerischem Vorbild begonnen hatte. Nochmals erweitert wurde das Münzrecht 1547. Ab diesem Zeitpunkt durfte Regensburg alle Nominale prägen, die konform zur Reichsmünzordnung waren. Unter diesen Vorgaben war es auch möglich in Regensburg Großsilbermünzen prägen zu lassen. Eines dieser großen Nominale war der Reichsguldiner im Wert von 60 Kreuzern. Bei diesen Reichsmünzen war die Gestaltung der Vorderseite dem jeweiligen Münzherrn überlassen, während die Rückseite klar festgelegt war. Diese musste den Reichsadler mit Wertzahl im Reichsapfel zeigen und in der Umschrift den regierenden Kaiser nennen.