Goldabschlag des Sechstelreichsguldiners der Stadt Regensburg von 1599

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "MONETA REIPVBLICAE RATISBONENS"; Verzierter städtischer Wappenschild. Außen Kordelkreis, Schriftkreis und Perlkreis.

Rückseite: Aufschrift "RVDOLPHI II IMP - AVG P F DECRETO"; Doppelköpfiger Reichsadler, darüber Krone, auf seiner Brust Reichsapfel mit Wertzahl. Außen Fadenkreis, Schriftkreis und Kordelkreis.

Die Reichsstadt Regensburg stand Anfang des 15. Jahrhunderts vor einem Dilemma. Als Reichsstadt unterstand sie dem Kaiser, war aber vollkommen vom Herzogtum Bayern eingeschlossen, so dass de facto große Macht vom Herzog von Bayern ausging. Erschwerend kam hinzu, dass die Stadt Regensburg nahezu zahlungsunfähig war. In dieser angespannten Situation erwarb man 1512 das Münzrecht für Goldmünzen, nachdem man bereits 1510 mit der Prägung von Münzen nach bayerischem Vorbild begonnen hatte. Nochmals erweitert wurde das Münzrecht 1547. Ab diesem Zeitpunkt durfte Regensburg alle Nominale prägen, die konform zur Reichsmünzordnung waren. Unter diesen Vorgaben war es auch möglich in Regensburg Großsilbermünzen und deren Teilstücke prägen zu lassen. Eines dieser Teilstücke war der Sechstelgulden. Bei diesem Exemplar handelt es sich jedoch um einen Goldabschlag von den Stempeln des Sechstelguldens von 1599. Solche Goldabschläge von Umlaufmünzen findet man in der frühneuzeitlichen Münzgeschichte immer wieder und man geht davon aus, dass sie meist zu Geschenkzwecken angefertigt wurden.