Einseitiger Pfennig der Reichsstadt Regensburg von 1674

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "1674"; Stadtwappen, darüber Jahreszahl. Außen Schriftkreis.

Die Reichsstadt Regensburg stand Anfang des 15. Jahrhunderts vor einem Dilemma. Als Reichsstadt unterstand sie dem Kaiser, war aber vollkommen vom Herzogtum Bayern eingeschlossen, so dass de facto große Macht vom Herzog von Bayern ausging. Erschwerend kam hinzu, dass die Stadt Regensburg nahezu zahlungsunfähig war. In dieser angespannten Situation erwarb man 1512 das Münzrecht für Goldmünzen, nachdem man bereits 1510 mit der Prägung von Münzen nach bayerischem Vorbild begonnen hatte. Nochmals erweitert wurde das Münzrecht 1547. Ab diesem Zeitpunkt durfte Regensburg alle Nominale prägen, die konform zur Reichsmünzordnung waren. Die Pfennigprägung war jedoch nicht an die Reichsmünzordung gebunden, da solche Kleinmünzen in ihrer Gültigkeit auf das jeweilige Territorium des Landesherren beschränkt waren. Das bedeutet, dass dieser einseitige Pfennig eigentlich auf das Gebiet der Reichsstadt Regensburg beschränkt gewesen wäre, allerdings war er durch eine vertragliche Regelung mit dem Kurfürstentum Bayern auch in diesem als gültiges Zahlungsmittel anerkannt.