Pfennig der Markgrafen Johann von Brandenburg-Kulmbach und Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach
Beschreibung
Vorderseite: Brackenkopf als Helmzier auf Zollernschild, mit stilisierten Helmdecken.
Rückseite: Aufschrift "R G"; Zwei Buchstaben.
In der Nachfolge Friedrichs VI. erhielten Johann IV. und Albrecht Achilles die beiden fränkischen Fürstentümer, während die beiden anderen Brüder Brandenburg bzw. die Altmark erbten. Johann und Albrecht schlossen bereits 1441 einen neuen Münzvertrag mit den Bischöfen von Bamberg und Würzburg, sowie dem Herzog von Sachsen. Darin war die Ausgabe von Schillingen und den kleineren Nominalen geregelt. Allerdings erfuhr der Vertrag 1443 eine Änderung, die sich auch bei den Münzen in einem veränderten Münzbild niederschlug. So wurde auf die Anbringung der Wappen der unterschiedlichen Beteiligten verzichtet und die Münzen trugen fortan nur das Wappen des Prägeherren, der sie prägen ließ. Dies zeigt sich auch an diesem Pfennig, der den Zollernschild und die Helmzier, einen Brackenkopf, zeigt. Besonders ist hierbei die Rückseite, die noch zwei Buchstaben trägt. Diese lauten R und G.