Goldgulden der Reichsstadt Augsburg von 1521

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "AVGVSTA VINDELICORVM"; Pyr in verziertem Schild. Außen doppelter Kordelkreis, dazwischen Schriftkreis.

Rückseite: Aufschrift "IMP CAES CAROLI AVG V MVNVS"; Doppelköpfiger Reichsadler, darüber Krone, auf seiner Brust ein gespaltener Schild. Außen doppelter Kordelkreis, dazwischen Schriftkreis.

Die Reichsstadt Augsburg war seit dem 14. Jahrhundert an der Münzprägung des Augsburger Bischofs beteiligt, hatte aber kein eigenständiges Münzrecht. Dieses erhielt die Stadt erst am 27. Mai 1521 durch Kaiser Karl V., wobei es Augsburg gestattet wurde sowohl Gold- als auch Silbermünzen zu prägen. Da Augsburg jedoch keine Bergwerke besaß, mussten Gold und Silber über den Handel erworben werden. Im ersten Jahr der Münzprägung 1522 wurden in Gold nur Goldgulden und in Silber Pfennige und Batzen ausgemünzt. Die Goldgulden waren so gestaltet, dass die Vorderseite den Stadtnamen und das Stadtwappen zeigte, während die Rückseite dem Reichsadler und der Kaisertitulatur vorbehalten war. Allerdings wurde auf die Nennung des Prägejahres bis 1527 auf die Nennung von Jahreszahlen auf den Goldmünzen verzichtet, während die Batzenprägung von Beginn an mit Jahreszahl erfolgt. Allerdings waren die städtischen Goldgulden nicht die ersten in Augsburg geprägten Goldmünzen, da bereits unter der gemeinsamen Verwaltung des Münzrechts zwischen Bischof und Stadt Goldgulden geschlagen wurden. Die Besonderheit dieses Stücks liegt in der Nennung des Titels Augustus vor der Angabe um den wievielten Kaiser Karl es sich handelte.