Beschreibung
Laut der rückseitigen Beschriftung handelt es sich bei einer der Dargestellten um "Frida v. Tucher", vgl. E29/X, BI0835.
Laut der rückseitigen Beschriftung handelt es sich bei einer der Dargestellten um "Frida v. Tucher", vgl. E29/X, BI0835.