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  • Unterricht über die Amts-Verrichtungen der Ortsvorstände / 1
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    [...] nicht mit fremden Theilen vermiſcht werde Durch den Art 42 Titel 27 der Ordonnanz von 1669 iſt verboten Unrath oder Koth in die Ströme oder Flüſſe zu werfen Die Fleiſcher Gerber [...]
    [...] und zu verrechnen Damit jedoch Aus ſtände möglichſt vermieden und die Antheile der Stiftungskaſſen baar ausgeliefert werden können wird verfügt daß das Einzugsgeld von dem die Bürgerannahme Nachſuchenden bei [...]
    [...] allen denjenigen Fällen in welchen die Brandverſicherungsgelder nicht an die Verunglückten ohne Aufenthalt baar hinausbezahlt werden dürfen bleibt es den Beſchädigten überlaſſen diejenige Perſon zu bezeichnen welche mit [...]
    [...] Ortsvorſtänden gutachtlich darüber zu äußern ob die Entſchädigungsgelder an den Verunglückten ſelbſt ſogleich baar ausgezahlt werden können 2 entgegengeſetzten Falles die Beſchädigten zur Bezeichnung einer die nöthige Sicherheit [...]
    [...] zum Wiederaufbau verwendet werden ſollen ſo dürfen ſolche nur an jene Verunglückte ohne Aufenthalt baar heraus gegeben werden deren Gebäude mit keiner Hypothek oder ſonſtigem Schuldverbande behaftet oder welche [...]