Beschreibung
Der päpstliche Legat Konrad, Kardinalbischof von Porto und Santa Rufina, gewährt Probst Siegfried, Dekan und Kapitel von Aschaffenburg das ohnehin kanonisch gesicherte Recht, von Stiftsvasallen stiftische Lehen in Gestalt von Liegenschaften oder Gülten zu Pfand zu nehmen, ohne dass die Erträge auf die Pfandsumme anzurechnen sind.