Die Anwälte Herzog Albrechts IV. und dessen Räte von Regensburg entscheiden einen Streit zwischen Thoman Kurtz, Bürger von Straubing, und Hanns Holltzhauser, Müller auf der Moßmul in Straubing, 04.03.1491

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Die Anwälte Herzog Albrechts IV. und dessen Räte von Regensburg entscheiden einen Streit zwischen Thoman Kurtz, Bürger von Straubing, und Hanns Holltzhauser, Müller auf der Moßmul in Straubing. Toman Kurtz besitzt auf der herzoglichen Moosmühle in Straubing ein Erbrecht. Zwischen Holltzhauser und Kurtz gab es mehrere Streitigkeiten. So baute Holltzhauser verbotenerweise ein weiteres Haus an die Mühle an. Überdies wurde die Nachgerechtigkeit auf der Mühle an Holltzhausers Schwager Sebastian Weinzurl verkauft, ohne dem Kurtz Bescheid zu geben. Kurtz verlangt, dass er weiterhin seine ausständige Gült bezahlt bekommt und das Geschäft mit Sebastian Weinzurl nicht gültig ist. Beide Parteien wollen den Schiedsspruch akzeptieren und die Entscheidung innerhalb Monatsfrist umsetzen, da ihnen sonst eine Strafe von 200 Rheinischen Gulden, zu zahlen in das Renthaus des Herzogs, droht. Die Anwälte und Räte des Herzogs beschließen, dass Kurtz dem Müller 50 Regensburger Pfund, nach dessen Verlassen der Mühle, für den Anbau bezahlen muss. Holltzhauser darf die Mühle 1 Jahr besitzen und muss Kurtz und dem herzoglichen Kasten seine Gült abführen. Für alles andere gilt was im Stadtbuch geschrieben steht.